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AIA – auto­ma­ti­scher Infor­ma­ti­ons­aus­tausch – Immo­bi­lien im Ausland nicht versteu­ert

"Mini Eltere händ es Huus in Italie und wänds nöd de Stüre ageh."

"Wieso de nöd?"

"Sie meine da gaht dSchwiz nüt a."

"So eifach isches ebe nöd, vorallem wenns verwötsch werde werds tüür."

"Chönts verwötsch werde?"

Du oder deine Eltern haben ein Ferienhaus im Ausland? Cool. Das Ferienhaus hat es aber bis heute noch nicht in deine Steuererklärung geschafft? Hol das nach!

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 01.10.2018 läufst du Gefahr, eine fette Busse zu bezahlen
  • Eine Selbstanzeige spart immer noch eine Menge Geld
  • Schreib mir eine Mail, ich schick dir eine Vorlage für die Selbstanzeige

Was ist AIA

Der automatische Informationsaustausch (AIA) trat am 01. Januar 2017 in Kraft. Ziel des AIA ist klar, Steuerhinterziehungen zu verunmöglichen. Dies wird durch einen internationalen Standard erreicht, der regelt, wie und welche Daten die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder untereinander austauschen.

Auf deutsch: Die Steuerbehörde im Ausland meldet der Schweizer Steuerbehörde, ob du noch Geld auf einem Konto oder eine Liegenschaft im Ausland besitzt. Hast du diese Gelder und Immobilien bereits in deiner Steuererklärung erfasst, kein Problem. Wenn nicht, droht dir eine Anzeige und eine fette Busse.

Der internationale Standard ist speziell für die Schweiz wichtig. Hier werden mehr als ein Viertel der weltweit grenzüberschreitend angelegten Vermögen verwaltet. Logischerweise hilft hier ein einheitlicher Standard ungemein.

Eine Frage der Zeit

Leider kann ich es nicht anders sagen. Es ist wesentlich noch eine Frage der Zeit, bis dein Versäumnis von den Steuerbehörden aufgedeckt wird. Der automatische Informationsaustausch läuft nun schon bald zwei Jahre und und immer mehr Daten werden ausgewertet.

Was bedeutet das für dich

Wie du sicher weisst, ist Steuerhinterziehung verboten. Steuerhinterziehung begeht man aber nicht nur, wenn man nicht alles versteuer, was man verdient. Auch wer nicht alle Vermögenswerte angibt, begeht Steuerhinterziehung. Dazu gehören aber auch alle Steuerwerte, die du im Ausland besitzt.

Lustigerweise höre ich immer wieder, dass die Ferienwohnung im Ausland ja nichts mit der Schweiz zu tun hat. Mein Freund, wenn du eine Immobilie für € 200'000 im Ausland hast, dann geht es die Schweiz wohl etwas an. Wo wäre das Geld sonst, wenn nicht im Ausland? Genau, in der Schweiz.

Du musst also dein gesamtes Vermögen versteuern, nicht nur dein Vermögen in der Schweiz.

FinanzFabio-Blogfoto
v. l. n. r: Hr. Marchesin, FinanzFabio und Philipp

Die Selbstanzeige ist nicht mehr Straflos, aber...

Bis zum 30.09.2018 kam man mit einer Selbstanzeige straflos davon. Strafe bedeutet in diesem Fall eine Busse. Die Höhe der Busse ist sehr unterschiedlich. Sie wird je nach Vergehen ausgestellt.

Seit dem 1.10.2018 gibt es die straflose Selbstanzeige nicht mehr. Trotzdem lohnt sich eine Selbstanzeige immer noch. Die Strafe, wenn du dich selbst anzeigst, ist zwischen 25% bis 100% des Betrages, dem du dem Steueramt schuldest.

Meldest du die Steuerhinterziehung nicht selbst und man erwischt dich aufgrund des AIA, ist die Strafe zwischen 100% bis 300%. Hier kannst du also immer noch eine Menge Geld sparen.

Wie hoch sind die Steuern eigentlich

Die Steuern auf die Vermögenswerte im Ausland sind nur Satzbestimmend. Auf deutsch, je nach dem bezahlst du nicht einmal merklich mehr Vermögenssteuern, wenn du eine Immobilie im Ausland hast. Was, wie immer, eher teuer werden kann, ist der Eigenmietwert. Der Quatsch wird auch für deine Immobilie im Ausland aufgerechnet.

Der Vorteil hier aber, da man in Ländern wie in Deutschland oder Italien merklich weniger Miete bezahlt, fällt auch der Eigenmietwert viel tiefer aus. Am Ende bezahlst du vielleicht ein paar hundert Franken mehr Steuern, wenn überhaupt. Du siehst, die Steuerhinterziehung lohnt sich wirklich nicht.

Wie du dich selbst anzeigst

Du kannst natürlich einfach auf die Gemeinde gehen und den Fall schildern. Dann wirst du aber zu einer schriftlichen Stellungnahme gebeten, also kannst du es auch gleich mit einem Schreiben machen.

Wichtig in diesem Schreiben ist, dass du konkret schreibst, um was es geht. Wie gross ist die Immobilie, wie viele Zimmer, wo liegt sie, was ist sie wert. Wie hoch sind die Miete in dieser Stadt oder Dorf usw.

Abonniere jetzt meinen Newsletter, dann erhältst du bald eine Vorlage dafür. Oder schreib mir gleich eine Mail, wenn du es sofort erledigt haben möchtest.

Bis bald,

FinanzFabio

AHV-FinanzFabio
Finanzplaner Fabio Marchesin aka. FinanzFabio

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1 Kommentar

  1. Hallo
    Wir haben auch ein unversteuertes Haus mit Land in Italien und möchten eine straflose Selbstanzeige machen.
    Von der italienischen Steuerbehörde haben wir nur eine aktuelle Steuerrechnung.
    Einnahmen durch eine Vermietung haben wir nicht.
    Können Unterhaltskosten geltend gemacht werden?
    Welche weitergehende Unterlagen müssen wir noch beschaffen?
    Freundliche Grüsse

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