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Beitragsprimat und Leistungsprimat

Beitrags­pri­mat und Leis­tungs­pri­mat

Heute schauen wir uns die Pensionskassen wieder einmal etwas genauer an. Genauer gesagt das Beitragsprimat und Leistungsprimat.

Beitragsprimat und Leistungsprimat - hä was?

Bei den Vorsorgeplänen der Pensionskassen wird unterschieden, ob es sich um einen Beitragsprimat oder um einen Leistungsprimat handelt. Wie immer bei der. 2. Säule sind die Auswirkungen dieser Fachwörter enorm und dein Einfluss darauf als normaler Angestellter gleich null. Umso wichtiger ist es aber, zu wissen von was genau die Rede ist, wenn du einen neuen Job suchst. Die zweite Säule ist schliesslich ein grosser Bestandteil deines Lohnes und je älter du wirst, auch deines Vermögens.

Ich halte es möglichst kurz.

Beitragsprimat

Wie du bereits von meinen Beiträgen und Videos über die Pensionskasse weisst, sind Details auf dem Vorsorgeausweis versteckt. Auch ob es sich um ein Beitragsprimat oder Leistungsprimat handelt.

Das Beitragsprimat, streng genommen Duoprimat (der Ausdruck benutzt aber niemand wirklich), ist bei den Pensionskassen heute Standart, der Leistungsprimat hat nahezu ausgedient.

Die Leistungen und Auszahlungen bei Invalidität, im Todesfall oder im Alter werden aufgrund der effektiv einbezahlten Sparbeiträge und der Verzinsung des angesparten Kapitals berechnet. Dein Alterskapital wird bei Pensionierung mit dem Umwandlungssatz, sprich wieviel Prozent deines Altersguthaben pro Jahr, in eine lebenslange Rente umgewandelt.

Beispiel:

Angespartes Kapital gemäss BVG: CHF 300‘000

Jährliche Rente (BVG = Minimalleistung) bei Umwandlungssatz 6.8%: CHF 20'400.

zusätzlich angespartes Kapitel überobligatorisch: CHF 200‘000

Jährliche überobligatorische Rente bei Umwandlungssatz 5.0%: CHF 10'000.

Total Altersrente aus der Pensionskasse: 30'400.

Leistungsprimat

Beim Leistungsprimat basiert die Berechnung der Altersleistung aufgrund des versicherten Lohnes. Die Leistungshöhe wird im Voraus definiert und zwar vom letzten versicherten Lohnes. Entscheidend ist hier nicht, wie viel Alterskapital der Versicherte angespart hat, sondern wie hoch sein letzter versicherter Lohn vor der Pensionierung ist.

Eine Lohnerhöhung hat in diesem Modell zur Folge, dass die damit verbundenen höheren Leistungen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit einer Einmaleinlage eingekauft werden müssen. Die sogenannte Nachzahlung kann je nach Lohnerhöhung zwar im ersten Moment etwas teuer sein, lohnt sich aber. Ein Verzicht auf Nachzahlung hat nämlich Konsequenzen. Das im Voraus festgelegte Leistungsziel wird im Alter nicht erreicht. Die Nachzahlung ist aber sehr zu empfehlen.

Beispiel:

Bruttolohn: CHF 120‘000.-

Koordinationsabzug: CHF 24‘885

Versicherter Lohn: CHF 95‘115

Total Altersrente aus der Pensionskasse 65% des versicherten Lohns: CHF 61'824.75 pro Jahr.

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