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DA-1 Formular ausfüllen Schweiz 2026

DA-1 Formu­lar ausfül­len Schweiz 2026

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DA-1 Formular ausfüllen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Schweiz

Du hast ausländische Aktien oder ETFs im Depot und fragst dich, wie du das DA-1 Formular ausfüllen sollst? Du bist nicht allein. Das DA-1 ist das Formular, mit dem du dir als Schweizer Privatanleger die ausländische Quellensteuer zurückholst – und trotzdem füllen es viele nicht aus. Warum? Weil niemand erklärt, welche Zahl wohin gehört. Das ändert sich jetzt. In dieser Anleitung zeige ich dir Feld für Feld, wie du das DA-1 Formular ausfüllen kannst – egal ob du Aktien aus den USA, Deutschland, Frankreich oder Japan hast.

📌 Das Wichtigste in Kürze

  1. Das DA-1 ist der Antrag auf pauschale Steueranrechnung und Rückerstattung des Steuerrückbehalts USA – für natürliche Personen.
  2. Du brauchst das DA-1, wenn du Dividenden oder Zinsen aus Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erhältst – z.B. USA, Deutschland, Frankreich, Japan, Kanada.
  3. Ohne DA-1 verschenkst du bis zu 30% deiner ausländischen Dividenden (bei US-Titeln über eine Schweizer Bank).
  4. Die pauschale Steueranrechnung wird nur gewährt, wenn die nicht rückforderbaren ausländischen Steuern insgesamt CHF 100 übersteigen.
  5. Immer den Bruttoertrag (100%) deklarieren – nicht den Nettobetrag nach Quellensteuerabzug.
  6. Die meisten Kantone haben das DA-1 in die Steuersoftware integriert (ZH Private Tax, BE TaxMe, AG EasyTax etc.).
  7. Frist: 3 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode – danach erlischt der Anspruch.

Was ist das DA-1 Formular?

Das DA-1 ist ein offizielles Schweizer Steuerformular mit dem vollen Namen „Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern und zusätzlichen Steuerrückbehalt USA für ausländische Dividenden und Zinsen". Klingt sperrig. Ist es auch. Aber im Kern macht das Formular zwei Dinge:

1. Pauschale Steueranrechnung: Du zahlst im Ausland Quellensteuer auf Dividenden (z.B. 15% in den USA, 26.375% in Deutschland, 12.8% in Frankreich). Der nicht rückforderbare Anteil – also der Teil, der gemäss Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (VpStA) im Quellenstaat verbleibt – wird dir an deine Schweizer Einkommenssteuer angerechnet. Du zahlst dadurch weniger Steuern.

2. Steuerrückbehalt USA: Wenn du US-Dividenden über eine Schweizer Bank beziehst, die als Qualified Intermediary (QI) agiert, behält diese Bank zusätzlich 15% als Sicherungssteuer ein. Diesen zusätzlichen Steuerrückbehalt USA bekommst du über das DA-1 vollständig zurück – ähnlich wie die Verrechnungssteuer. Für den Steuerrückbehalt USA gibt es keinen Mindestbetrag von CHF 100.

Kurz: Das DA-1 ist dein Werkzeug gegen Doppelbesteuerung. Ohne DA-1 zahlst du in zwei Ländern Steuern auf dieselben Erträge – und das will niemand.

Wer muss das DA-1 Formular ausfüllen?

Grundsätzlich jede natürliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz, die Dividenden oder Zinsen aus einem Vertragsstaat (= Land mit DBA) erhält und dort eine nicht rückforderbare Quellensteuer bezahlt hat. In der Praxis betrifft das dich, wenn du eines der folgenden Szenarien hast:

→ Du hast US-Aktien oder US-ETFs im Depot (z.B. VT, VOO, VTI, AAPL, MSFT)
→ Du hast deutsche Aktien (z.B. Siemens, SAP, Allianz)
→ Du hast französische Aktien (z.B. LVMH, TotalEnergies)
→ Du hast andere ausländische Titel aus DBA-Ländern (Japan, Kanada, Australien, Niederlande etc.)
→ Du hast ausländische ETFs mit Domizil USA, die Dividenden ausschütten

Nicht ins DA-1 gehören: Schweizer Aktien (die laufen über die Verrechnungssteuer), irische ETFs (keine Quellensteuer auf Anlegerebene), und Titel aus Ländern ohne DBA mit der Schweiz.

⚠️ Achtung: Mindestbetrag CHF 100

Die pauschale Steueranrechnung wird nur gewährt, wenn die nicht rückforderbaren ausländischen Steuern insgesamt mindestens CHF 100 betragen. Wenn du unter dieser Schwelle liegst, kannst du die Erträge im Wertschriftenverzeichnis um die Quellensteuer kürzen (Nettobesteuerung). Für den Steuerrückbehalt USA gilt dieser Mindestbetrag jedoch nicht.

Wo finde ich das DA-1 Formular?

Je nachdem, wie du deine Steuererklärung machst, gibt es zwei Wege:

✅ Kantonale Steuersoftware (empfohlen)

In den meisten Kantonen ist das DA-1 direkt in die Steuersoftware integriert. Du findest es unter „Wertschriften" oder „Ausländische Quellensteuern". Daten eingeben, fertig – das Formular wird automatisch generiert und mitgeschickt.

ZH Private Tax | BE TaxMe | AG EasyTax | LU eFiling | SG eTax | TG steuern.tg.ch | BL BalTax

📝 PDF-Formular (manuell)

Du kannst das DA-1 als PDF beim kantonalen Steueramt oder der ESTV herunterladen. Wichtig: PDF zuerst speichern, dann im Adobe Acrobat Reader öffnen – im Browser funktioniert das Ausfüllen nicht.

Mein Tipp: Nutze die kantonale Steuersoftware. Dann brauchst du das DA-1 gar nicht als separates Formular – alles läuft elektronisch. Wenn du einen e-Steuerauszug von deinem Broker hast (z.B. von der Saxo Bank), importierst du die Daten und das DA-1 wird automatisch befüllt.

DA-1 Formular ausfüllen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Jetzt kommt der Teil, auf den du gewartet hast. Ich gehe das DA-1 Feld für Feld durch – so, wie es auf dem offiziellen Formular steht. Die Spaltenbezeichnungen können je nach Kanton leicht variieren, aber der Aufbau ist überall gleich.

Seite 1: Kopfbereich – Persönliche Angaben

📝 Felder im Kopfbereich

Name, Vorname: Dein vollständiger Name (bei Ehepaaren: beide Namen).

Adresse: Deine Wohnadresse per 31. Dezember des Steuerjahres.

AHV-Nr. / Steuer-Nr.: Deine 13-stellige AHV-Nummer (756.xxxx.xxxx.xx).

Steuerperiode: Das Kalenderjahr, in dem die Dividenden fällig wurden (z.B. 2025).

Wohnsitzkanton am 31.12.: Der Kanton, in dem du am Jahresende gewohnt hast – dort reichst du den Antrag ein.

Steuerpflicht Bund + Kanton: Hier bestätigst du, dass du der direkten Bundessteuer und den Kantons-/Gemeindesteuern unterliegst. Antwort: Ja.

Pauschalsteuer: Nur relevant, falls du eine Besteuerung nach Aufwand hast. Für 99% der Leser: Nein.

IBAN / Kontoangaben: Dein Bankkonto, auf das eine allfällige Barauszahlung der Anrechnung überwiesen werden soll.

Seite 2 (Rückseite): Kapitalanlagen und Erträge – das Herzstück

Hier wird's ernst. Auf der Rückseite des DA-1 trägst du jede ausländische Position einzeln ein. Für jede Zeile brauchst du folgende Angaben:

Spalte im DA-1 Was eintragen? Beispiel
Bezeichnung der Kapitalanlage Name des Titels + ISIN oder Valoren-Nr. Vanguard S&P 500 ETF (VOO) – US9229083632
Staat ISO-Länderkürzel des Quellenstaates US
Nennwert / Stückzahl Anzahl Anteile per 31.12. 50 Stück
Verkehrswert am 31.12. Steuerwert in CHF (aus ESTV-Kursliste oder Steuerauszug) CHF 25'000
Bruttoertrag Dividende VOR Abzug aller Steuern, in CHF CHF 500
Pauschale Steueranrechnung (nicht rückforderbare QSt) Anrechenbarer %-Satz × Bruttoertrag (gemäss DBA) CHF 75 (= 15% von CHF 500)
Steuerrückbehalt USA Nur bei US-Titeln über CH-Bank (QI): 15% × Bruttoertrag CHF 75 (= 15% von CHF 500)

Den Bruttoertrag findest du im Steuerauszug deines Brokers oder in den einzelnen Dividendenabrechnungen. Wenn dein Broker nur den Nettobetrag ausweist, musst du hochrechnen: Nettodividende ÷ (1 − Quellensteuersatz) = Bruttodividende.

Seite 1 unten: Totale und Unterschrift

Auf der Vorderseite des DA-1 überträgst du die Summen von der Rückseite: Total Bruttoerträge, Total pauschale Steueranrechnung, Total Steuerrückbehalt USA. Dann unterschreiben (oder digital einreichen) – fertig.

Die wichtigsten Länder und ihre Quellensteuersätze für das DA-1

Nicht jedes Land hat den gleichen Quellensteuersatz. Und nicht jeder Satz ist gleich hoch anrechenbar. Hier die Übersicht der Länder, die für Schweizer ETF- und Aktienanleger am relevantesten sind:

Land QSt auf Dividenden Davon rückforderbar im Quellenstaat Anrechenbar via DA-1 Steuerrückbehalt USA?
🇺🇸 USA 30% (DBA: 15%) 15% (automatisch bei QI-Bank) 15% Ja (15%)
🇩🇪 Deutschland 26.375% 11.375% 15% Nein
🇫🇷 Frankreich 12.8% 0% 12.8% Nein
🇯🇵 Japan 15% 5% 10% Nein
🇨🇦 Kanada 25% 10% 15% Nein
🇳🇱 Niederlande 15% 0% 15% Nein
🇬🇧 Grossbritannien 0% Nein

Quelle: Verordnung 1 des EFD über die pauschale Steueranrechnung, Anhang (fedlex.admin.ch). UK erhebt 0% Quellensteuer auf Dividenden – kein DA-1 nötig. Stand Februar 2026.

Die vollständige Liste aller DBA-Länder mit den anwendbaren Sätzen findest du im Anhang zur VpStA bei der ESTV. Die ESTV-Kursliste zeigt dir für jeden Titel, wie hoch der rückforderbare und der anrechenbare Anteil ist.

Konkretes Beispiel: DA-1 Formular ausfüllen mit drei Positionen

Du hast bei deinem Broker folgendes Depot mit ausländischen Titeln, die 2025 Dividenden ausgeschüttet haben:

Position Staat Wert 31.12. Bruttoertrag Pausch. Steueranr. Steuerrückb. USA
VT (US-ETF) US CHF 40'000 CHF 720 CHF 108 CHF 108
Siemens AG (DE-Aktie) DE CHF 8'000 CHF 280 CHF 42
LVMH (FR-Aktie) FR CHF 5'000 CHF 150 CHF 19.20
Total für DA-1 CHF 53'000 CHF 1'150 CHF 169.20 CHF 108

In diesem Beispiel holst du dir CHF 277.20 zurück – CHF 169.20 als pauschale Steueranrechnung (wird von deiner Steuerschuld abgezogen) und CHF 108 als Steuerrückbehalt USA (wird deinem Steuerkonto gutgeschrieben). Die pauschale Steueranrechnung übersteigt CHF 100 – also wird sie gewährt.

Wie die Quellensteuersätze im Detail für US-ETFs funktionieren und wie du mit dem Saxo e-Steuerauszug arbeitest, habe ich im Beitrag Quellensteuer USA zurückfordern: DA-1 mit Saxo-Daten ausfüllen detailliert erklärt.

DA-1 in der kantonalen Steuersoftware ausfüllen

Die gute Nachricht: Wenn du die Steuersoftware deines Kantons verwendest, musst du das DA-1 gar nicht als separates PDF ausfüllen. Die Software generiert das Formular automatisch, sobald du ausländische Wertschriften mit Quellensteuer erfasst.

So funktioniert's in den grössten Kantonen:

Zürich (Private Tax Online): Wertschriftenverzeichnis ausfüllen → bei ausländischen Titeln die Quellensteuer-Spalten aktivieren → DA-1 wird automatisch generiert und elektronisch mitgeschickt. Seit der Steuerperiode 2022 muss das DA-1 nicht mehr separat in Papierform eingereicht werden.

Bern (TaxMe Online): Direkt in TaxMe kannst du die Deklaration online vornehmen – das separate Ausfüllen des DA-1 entfällt komplett, wenn du TaxMe mit BE-Login verwendest.

Aargau (EasyTax): Das Ergänzungsblatt DA-1 ist in EasyTax elektronisch enthalten. Für den Steuerrückbehalt USA gibt es ein separates Ergänzungsblatt RUS.

Der Trick bei allen Kantonen: Wenn du einen e-Steuerauszug deines Brokers importierst, werden Wertschriftenverzeichnis und DA-1 in einem Schritt automatisch befüllt. Mehr dazu im Beitrag zum Saxo e-Steuerauszug.

Die 5 häufigsten Fehler beim DA-1 Formular ausfüllen

In meinen Finanzcoachings sehe ich immer wieder dieselben Fehler. Hier die Top 5 – und wie du sie vermeidest:

❌ Fehler 1: DA-1 gar nicht ausfüllen – Der Klassiker. Viele denken, der Broker regelt das automatisch. Tut er nicht. Die pauschale Steueranrechnung und den Steuerrückbehalt USA bekommst du nur, wenn du das DA-1 aktiv einreichst.

❌ Fehler 2: Nettodividende statt Bruttodividende eintragen – Im DA-1 gehört immer der Bruttoertrag (100%) – also der Betrag VOR Abzug der Quellensteuer. Wer die Nettodividende einträgt, bekommt weniger angerechnet.

❌ Fehler 3: Spalte „Steuerrückbehalt USA" vergessen – Viele füllen nur die pauschale Steueranrechnung aus, vergessen aber den Steuerrückbehalt USA. Damit verschenkst du bei US-Titeln über eine Schweizer Bank die zweiten 15%.

❌ Fehler 4: Irische oder britische ETFs ins DA-1 eintragen – ETFs mit Domizil Irland (ISIN beginnt mit IE, z.B. VWRL, CSPX) oder Aktien aus UK gehören nicht ins DA-1, da dort keine anrechenbare Quellensteuer auf Anlegerebene anfällt.

❌ Fehler 5: Falschen Quellensteuersatz anwenden – Nicht den tatsächlich abgezogenen Satz eintragen, sondern den gemäss DBA anrechenbaren Satz. Für Frankreich sind das z.B. 12.8%, nicht 30%. Die korrekten Sätze stehen in der ESTV-Kursliste.

Belege, die du dem DA-1 beilegen musst

Je nach Kanton unterschiedlich streng, aber generell brauchst du:

Steuerauszug / e-Steuerauszug deines Brokers (am einfachsten)
→ Oder: Einzelne Dividendenabrechnungen für jede Position
→ Bei Steuerrückbehalt USA: Bankbelege, die den einbehaltenen Steuerrückbehalt ausweisen – ohne Belege wird die Rückerstattung abgelehnt

In Zürich genügt seit 2022 die elektronische Einreichung zusammen mit der Steuererklärung. Ein separates Papierdossier ist nicht mehr nötig. Andere Kantone handhaben das ähnlich – prüfe die Regeln bei deinem kantonalen Steueramt.

Mein Tipp als Finanzplaner: DA-1 Formular jedes Jahr ausfüllen

Ich sage es in jedem Coaching: Wer ausländische Aktien oder ETFs hat und das DA-1 nicht ausfüllt, verschenkt Geld. Und dank der kantonalen Steuersoftware und dem e-Steuerauszug dauert das Ganze weniger als 15 Minuten.

Falls du deine Steuererklärung zum ersten Mal machst oder unsicher bist: Mein Wegleitung zur Steuererklärung hilft dir bei den Basics. Und wenn du ein Saxo-Konto eröffnen willst, zeige ich dir im Leitfaden zur Kontoeröffnung, wie das geht.

FAQ – DA-1 Formular ausfüllen Schweiz

❓ Wie fülle ich das DA-1 Formular aus?

Im Kopfbereich trägst du deine persönlichen Angaben ein (Name, AHV-Nr., Wohnsitzkanton). Auf der Rückseite listest du jede ausländische Position einzeln auf: Bezeichnung, Staat, Stückzahl, Verkehrswert am 31.12., Bruttoertrag und den anrechenbaren Quellensteuerbetrag. Für US-Titel über eine Schweizer Bank füllst du zusätzlich die Spalte „Steuerrückbehalt USA" aus. Die Totale überträgst du auf die Vorderseite und unterschreibst. Am einfachsten geht's über die kantonale Steuersoftware, wo das DA-1 automatisch generiert wird.

❓ Welche Erträge gehören ins DA-1?

Ins DA-1 gehören ausschliesslich Dividenden und Zinsen aus Ländern, mit denen die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen hat und bei denen eine nicht rückforderbare Quellensteuer im Quellenstaat verbleibt. Die häufigsten Länder für Schweizer Anleger: USA, Deutschland, Frankreich, Japan, Kanada, Niederlande. Nicht ins DA-1 gehören Schweizer Titel, Titel aus Ländern ohne DBA, und Titel, bei denen die Quellensteuer vollständig zurückgefordert werden kann.

❓ Was ist der Unterschied zwischen DA-1, DA-2 und DA-3?

DA-1 ist für natürliche Personen (Privatpersonen) und betrifft Dividenden und Zinsen. DA-2 ist das Pendant für juristische Personen (Firmen). DA-3 ist für Lizenzgebühren und Dienstleistungserträge – betrifft die meisten Privatanleger nicht. Als normaler Anleger brauchst du das DA-1.

❓ Muss ich das DA-1 jedes Jahr neu ausfüllen?

Ja. Die pauschale Steueranrechnung muss für jede Steuerperiode separat beantragt werden. Du kannst Ansprüche nicht zusammenfassen. Dividenden, die 2025 fällig wurden, beantragst du mit dem DA-1 zur Steuererklärung 2025.

❓ Was passiert, wenn ich das DA-1 vergesse?

Du hast 3 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode Zeit. Dividenden aus 2025 kannst du also spätestens mit der Steuererklärung 2028 geltend machen. Du kannst das DA-1 auch nachträglich einreichen oder eine Steuererklärung korrigieren lassen. Danach erlischt der Anspruch endgültig.

❓ Brauche ich das DA-1 auch für irische ETFs wie VWRL?

Nein. Bei irischen ETFs (ISIN beginnt mit IE) fällt keine Quellensteuer auf Anlegerebene an. Irland erhebt 0% Quellensteuer auf Dividenden von Fonds an ausländische Investoren. Diese ETFs gehören daher nicht ins DA-1. Wenn du allerdings neben den irischen ETFs auch Einzelaktien aus DBA-Ländern hast, brauchst du das DA-1 für diese Positionen.

❓ Wo finde ich die korrekten Quellensteuersätze für das DA-1?

Die offiziellen Sätze stehen in der ESTV-Kursliste und im Anhang zur Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (VpStA) auf fedlex.admin.ch. Dort findest du für jedes DBA-Land den maximalen Quellensteuersatz, den rückforderbaren Teil und den anrechenbaren Teil. Dein Steuerauszug weist die Sätze in der Regel bereits korrekt aus.

Bis bald,
FinanzFabio


Über den Autor

Fabio Marchesin | Unabhängiger Finanzplaner & Gründer von FinanzFabio
Fabio ist ausgebildeter Finanzplaner mit eidg. Fachausweis und betreibt seit 2018 den grössten unabhängigen Schweizer Finanzblog. Er berät keine Produkte, sondern Menschen.

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