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Depot im Todes­fall Schweiz: Was passiert mit Saxo-Aktien?

Depot im Todesfall: Was passiert mit Saxo-Aktien? – FinanzFabio

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⚠️ Kein Rechts- oder Steuerrat

Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ist keine Rechts-, Steuer- oder Nachlass-Beratung. Erbrecht ist komplex und kantonal unterschiedlich. Für konkrete Situationen empfehle ich dringend einen Anwalt, Notar oder Nachlassplaner beizuziehen. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand April 2026.

Was passiert mit meinem Depot im Todesfall?

Stirbst du als Kontoinhaber, sperrt Saxo das Depot bis die Erben ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Das Depot gehört dann der Erbengemeinschaft – also allen Erben gemeinsam, und zwar nur gemeinsam. Ein Erbschein ist das zentrale Dokument. Der Prozess kann Wochen bis Monate dauern. Was du heute tun kannst, um deinen Erben das Leben zu erleichtern: dein Depot dokumentieren, deine Erben informieren, einen Willensvollstrecker einsetzen. Stand April 2026.

⚡ Das Wichtigste in Kürze

  1. Depot wird gesperrt – Saxo sperrt das Konto temporär sobald der Todesfall bekannt ist.
  2. Die Erben übernehmen die Stellung des Erblassers – die Geschäftsbeziehung wird nicht automatisch aufgelöst.
  3. Erbschein ist zwingend – ohne amtlich bestätigten Erbschein kommt niemand ans Depot.
  4. Alle Erben müssen gemeinsam handeln – die Erbengemeinschaft kann nur einstimmig über das Depot verfügen.
  5. Kein Notfallzugang – Saxo bietet keine Möglichkeit, im Voraus einen Notfallbevollmächtigten zu ernennen.
  6. Kursgewinne auf Aktien: steuerfrei – Verkauf geerbter Aktien ist für Privatanleger in der Schweiz in der Regel von der Kapitalgewinnsteuer befreit.
  7. Was du heute tun solltest – Depot dokumentieren, Erben informieren, Testament und Willensvollstrecker prüfen.

Ich weiss, das ist kein Thema, über das man gerne nachdenkt. Ich auch nicht. Aber ich bin Finanzplaner, und eines der häufigsten Probleme das ich in meinen Coachings sehe ist nicht das falsche ETF – es ist, dass Menschen ein Depot aufgebaut haben, das ihre Erben im schlimmsten Fall monatelang nicht anfassen können.

Ein paar kluge Schritte heute können deinen Hinterbliebenen enormen Stress und Aufwand ersparen. Ich erkläre dir, was rechtlich passiert, wie der Prozess bei Saxo abläuft – und was du konkret tun kannst.

Kein Pessimismus, keine Angstmacherei. Einfach ein Thema, das zur persönlichen Finanzplanung dazugehört.

Was passiert mit Aktien und ETFs wenn ich sterbe?

Deine Aktien, ETFs und das Cash auf dem Konto sind Vermögenswerte. Sie gehören zu deinem Nachlass – genauso wie dein Auto, deine Wohnung oder dein Bankkonto. Mit deinem Tod gehen sie auf deine Erben über.

Aber: Die Bank weiss in dem Moment noch nicht, wer deine Erben sind. Deshalb gilt bei nahezu allen Schweizer Banken und Brokern dieselbe Regel:

Die Grundregel: Depot gesperrt bis Erbschein vorliegt

Erfährt die Bank vom Ableben eines Kontoinhabers, sperrt sie das Depot. Der Grund: Die Bank hat nun einen neuen Kunden – die Erbengemeinschaft – ohne zu wissen, wer zu ihr gehört. Erst wenn ein Erbschein (amtliche Bestätigung der Erbberechtigten) vorliegt, kann das Depot freigegeben werden.

Die Wertschriften selbst – deine Aktien, ETFs – bleiben im Depot liegen. Sie werden nicht zwangsweise verkauft. Der Markt läuft weiter. Kurse steigen oder fallen. Die Erbengemeinschaft trägt dieses Risiko, ohne handeln zu können, bis der Erbschein vorliegt.

Das kann ein Problem sein: Bei starken Kursbewegungen nach dem Todesfall können die Erben weder verkaufen noch zukaufen. Umso wichtiger ist es, den Prozess zu beschleunigen.

Wie kommen Erben an das Saxo-Depot?

Saxo hat den Ablauf auf seiner Support-Seite dokumentiert. Hier ist, was Erben oder der Willensvollstrecker konkret tun müssen:

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Saxo so schnell wie möglich kontaktieren

Erben oder Willensvollstrecker kontaktieren Saxo per E-Mail: [email protected] oder schriftlich an: Saxo Bank (Schweiz) AG, The Circle 38, CH-8058 Zürich-Flughafen. Das Konto wird temporär gesperrt.

2

Folgende Unterlagen einreichen

Saxo verlangt in der Regel (Liste nicht abschliessend):

  • Erbschein – Original oder beglaubigte Kopie (bei letztem Wohnsitz Schweiz: notariell beglaubigte Kopie)
  • Bei Wohnsitz im Ausland: Original oder notariell beglaubigte Kopie eines dem Erbschein entsprechenden Dokuments
  • Notariell beglaubigte Ausweiskopien (Pass oder ID) aller Erben sowie des Willensvollstreckers
  • Schriftlicher Kontoauflösungsauftrag – nur auf offiziellem Saxo-Auszahlungsformular, unterschrieben von allen Erben oder dem Willensvollstrecker
3

Saxo prüft und nimmt Kontakt auf

Saxo überprüft die eingereichten Unterlagen und setzt sich mit den Erben oder dem Willensvollstrecker in Verbindung. Dann kann das Konto aufgelöst oder übertragen werden.

⚠️ Kein Notfallzugang möglich – das sagt Saxo explizit

Es ist für einen Kontoinhaber bei Saxo nicht möglich, im Voraus einen Treuhänder oder Nominee zu ernennen, der im Todesfall direkt auf das Konto zugreifen kann. Es gibt keinen vereinfachten Notfallzugang. Die einzige Möglichkeit zur Vereinfachung ist ein im Testament ernannter Willensvollstrecker – der kann dann als einzelner Vertreter gegenüber Saxo auftreten statt die gesamte Erbengemeinschaft.

Der Erbschein – das zentrale Dokument

Der Erbschein ist eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt wer erbberechtigt ist. Ohne ihn kommt niemand ans gesperrte Depot. Das klingt einfach – ist es aber zeitlich nicht.

⏱️ Wie lange dauert ein Erbschein in der Schweiz?

Der Erbschein wird auf Verlangen eines Erben ausgestellt – frühestens nach Ablauf der dreimonatigen Ausschlagungsfrist (oder wenn alle Erben die Annahme erklärt haben). In der Praxis dauert es laut Rechtsexperten oft mehrere Monate, in komplizierten Fällen auch länger. Die Behörde ist kantonal unterschiedlich (Friedensgericht, Erbschaftsamt, Notariat etc.).

Die Erbengemeinschaft – also alle Erben gemeinsam – übernimmt die Stellung des Erblassers gegenüber Saxo. Das bedeutet: Alle Erben müssen gemeinsam und einstimmig über das Depot entscheiden. Kein Erbe kann alleine handeln – weder kaufen, noch verkaufen, noch das Depot auflösen.

Das ist der Hauptgrund, warum ein Willensvollstrecker so wertvoll ist. Er handelt stellvertretend für alle und erspart der Erbengemeinschaft die mühsame Einstimmigkeits-Pflicht.

Muss ich mein Depot im Testament erwähnen?

Nein, du musst es nicht. Das Depot gehört zum Nachlass und geht automatisch auf die gesetzlichen oder testamentarischen Erben über – ohne explizite Erwähnung im Testament.

Es ist aber sehr sinnvoll, es zu tun – oder zumindest in einem persönlichen Notfalldokument darauf hinzuweisen. Warum? Weil deine Erben sonst vielleicht gar nicht wissen, dass du ein Depot bei Saxo hast. Online-Broker werden nicht in der Post angeschrieben. Es gibt keine Kontoauszüge auf dem Küchentisch. Kein Heftchen in der Schublade.

📁 Was dein Notfalldokument enthalten sollte

Ein persönliches Dokument (Papier oder sicheres digitales Dokument), das deine engsten Vertrauenspersonen im Todesfall finden können:

Broker & Konto

„Ich habe ein Depot bei Saxo Bank Schweiz (home.saxo). Kunden-ID: XXXXXX."

Kontakt für Erben

[email protected] – dies ist der erste Kontakt im Todesfall.

Was ihr braucht

„Ihr benötigt einen Erbschein sowie Ausweiskopien aller Erben."

Zugangsdaten

Passwort-Manager-Zugang oder sicher verwahrte Login-Daten – nie im Klartext im Dokument!

⚠️ Bewahre dieses Dokument sicher auf – aber so, dass deine Vertrauenspersonen es finden können. Ein gut verschlüsseltes digitales Dokument oder ein Umschlag beim Notar sind gute Optionen.

Der Willensvollstrecker – dein wichtigstes Instrument

Das ist das wirksamste Mittel, das du als Anleger hast. Ein Willensvollstrecker ist eine Person (oder Kanzlei), die du im Testament als Nachlassverwalter einsetzen kannst. Er hat nach deinem Tod die Vollmacht, als einzelne Person gegenüber allen Stellen zu handeln – inklusive Saxo.

Ohne Willensvollstrecker

  • Alle Erben müssen gemeinsam entscheiden
  • Einstimmigkeit bei jedem Schritt nötig
  • Einer blockiert → alles blockiert
  • Koordination über alle Erben hinweg
  • Potenziell jahrelanger Streit

✅ Mit Willensvollstrecker

  • Eine Person handelt für alle
  • Kann alleine mit Saxo kommunizieren
  • Depot wird schneller freigegeben
  • Klarer Ansprechpartner für die Bank
  • Weniger Konfliktpotenzial

Der Willensvollstrecker verwaltet das Erbe, begleicht Schulden, richtet Vermächtnisse aus und teilt den Nachlass gemäss Testament und Gesetz. Er sollte eine neutrale, vertrauenswürdige Person sein – ein Anwalt, Notar oder eine andere fachkundige Person ausserhalb der Erbengemeinschaft.

Wenn du heute nichts anderes tust: Überprüfe ob dein Testament einen Willensvollstrecker vorsieht. Wenn nein – sprich mit einem Notar oder Anwalt darüber.

Steuern auf geerbte Aktien und ETFs

Das ist einer der Bereiche, wo die Schweiz für Erben vergleichsweise günstig ist. Hier die wichtigsten Punkte – aber bitte immer mit einer Fachperson prüfen, da es kantonal unterschiedliche Regeln gibt:

Steuerart Regelung in der Schweiz
Kursgewinne beim Verkauf geerbter Aktien Grundsätzlich steuerfrei für Privatanleger – auch nach dem Erbfall. Voraussetzung: kein gewerbsmässiger Handel.
Vermögenssteuer Der Wert geerbter Aktien/ETFs zählt zum Vermögen. Erben müssen es in ihrer Steuererklärung angeben. Bewertung meist nach Marktwert zum Jahresende.
Dividenden nach dem Erbfall Dividenden die nach dem Tod zufliessen sind als Einkommen der Erben steuerpflichtig.
Erbschaftssteuer Kantonal sehr unterschiedlich. Direkte Nachkommen (Kinder) sind in fast allen Kantonen befreit. Partner ohne Trauschein können je nach Kanton stark besteuert werden. Erbschaftssteuer auf Bundesebene gibt es nicht.
US-Erbschaftssteuer bei US-Werten Bei grossen US-Aktienbeständen können US-amerikanische Estate Tax relevant werden. Gilt ab bestimmten Schwellenwerten. Experten beiziehen.

Hinweis: Steuerregeln sind komplex und kantonal unterschiedlich. Dies ist keine Steuerberatung. Für konkrete Situationen bitte Steuerexperten konsultieren.

💡 Gut zu wissen: Unverheiratete Partner

In vielen Kantonen gilt die Erbschaftssteuerbefreiung nur für verheiratete Partner und direkte Nachkommen. Unverheiratete Lebenspartner können je nach Kanton stark besteuert werden. Wer seinen Partner absichern will, braucht oft einen Erbvertrag und sollte die kantonalen Regeln genau prüfen.

Was du heute tun kannst – deine To-do-Liste

Du musst kein Jurist sein. Aber ein paar konkrete Schritte jetzt können deinen Erben monatelange Suche, Bürokratie und potenziellen Streit ersparen.

📝

1. Depot dokumentieren

Erstelle eine Liste aller deiner Finanzkonten und Depots (Saxo, Swissquote, DEGIRO, Säule 3a etc.) mit Kontonummern, Kontakt-E-Mail der Bank und dem ungefähren Wert. Halt das Dokument sicher aber zugänglich.

🗣️

2. Vertrauensperson informieren

Mindestens eine Vertrauensperson (Partner, Kind, enger Freund) sollte wissen, dass du ein Depot bei Saxo hast und wo das Notfalldokument liegt. „Es gibt ein Depot bei einer Online-Bank" reicht als Information.

⚖️

3. Testament und Willensvollstrecker prüfen

Hast du ein Testament? Ist ein Willensvollstrecker ernannt? Ein handschriftliches Testament ist in der Schweiz gültig – aber für grössere Vermögen empfehle ich einen Notar. Überprüfe das alle paar Jahre – besonders nach grossen Lebensveränderungen.

🔑

4. Zugangsdaten sicher hinterlegen

Kein Klartext-Passwort im Notizblock. Nutze einen Passwort-Manager mit einer Möglichkeit, dem Willensvollstrecker Zugang zu gewähren. Oder hinterlege einen verschlüsselten USB-Stick beim Notar. Das Ziel: deine Erben können sich einloggen und den Kontostand sehen – bis Saxo den Zugang sperrt.

🏥

5. Vorsorgevollmacht prüfen (nicht nur Todesfall)

Was passiert wenn du urteilsunfähig wirst, aber noch lebst? Eine Vorsorgevollmacht (Art. 360 ZGB) erlaubt einer Vertrauensperson, für dich zu handeln – auch bei Bankgeschäften. Das ist ein anderes Thema als der Erbfall, aber eng verwandt.

Gilt das auch für DEGIRO und Interactive Brokers?

Im Grundsatz ja – aber mit Unterschieden in der Regulierung:

Broker Regulierung Todesfall-Ablauf
Saxo Bank CH FINMA, Schweizer Recht Depot gesperrt, Erbschein CH, Kontakt: [email protected]
DEGIRO BaFin (DE), deutsches Recht Ähnlicher Ablauf. Erben kontaktieren DEGIRO, deutsches Erbrecht kann teilweise anwendbar sein. Mehr Komplexität für CH-Erben.
Interactive Brokers FCA (UK) / SIPC (US) Komplexester Fall – britisches und US-amerikanisches Recht, SIPC-Schutzverfahren möglich. Bei grossen US-Beständen: US Estate Tax prüfen.

Hinweis: Bei ausländischen Brokern ist der Prozess oft aufwendiger. Erben sollten sich frühzeitig über die jeweiligen Anforderungen informieren.

Häufige Fragen zum Depot im Todesfall

Was passiert mit meinen Aktien und ETFs wenn ich sterbe?

Sie gehen als Teil deines Nachlasses auf deine Erben über. Das Depot wird von der Bank gesperrt sobald der Todesfall bekannt ist. Die Wertschriften bleiben im Depot liegen – sie werden nicht automatisch verkauft. Erst wenn die Erben sich legitimiert haben (Erbschein), wird das Depot freigegeben.

Wie kommen Erben an das Saxo-Depot?

Erben oder der Willensvollstrecker kontaktieren Saxo per E-Mail ([email protected]) oder Post. Sie reichen einen Erbschein ein (Original oder beglaubigte Kopie), dazu notariell beglaubigte Ausweiskopien aller Erben und ein Kontoauflösungsformular unterschrieben von allen Erben oder dem Willensvollstrecker. Saxo prüft und gibt das Depot dann frei.

Muss ich mein Saxo-Depot im Testament erwähnen?

Rechtlich nein – das Depot gehört automatisch zum Nachlass. Aber es ist dringend empfohlen, das Depot zumindest in einem persönlichen Notfalldokument zu erwähnen, das deine Erben finden können. Online-Depots sind oft unsichtbar – kein Kontoauszug, kein Brief. Wer das Depot nicht kennt, kann es nicht einfordern.

Gibt es einen Notfallzugang bei Saxo?

Nein. Saxo erlaubt es ausdrücklich nicht, im Voraus einen Treuhänder oder Bevollmächtigten zu ernennen, der im Todesfall direkt auf das Konto zugreifen kann. Die einzige Möglichkeit zur Vereinfachung: Im Testament einen Willensvollstrecker ernennen, der dann als einzelner Vertreter gegenüber Saxo auftreten kann.

Müssen Erben auf geerbte Aktiengewinne Steuern zahlen?

In der Schweiz sind Kursgewinne für Privatanleger grundsätzlich steuerfrei – auch wenn geerbte Aktien nach dem Erbfall mit Gewinn verkauft werden, solange kein gewerbsmässiger Handel vorliegt. Der Wert der Aktien zählt aber zum Vermögen und unterliegt der Vermögenssteuer. Erbschaftssteuer ist kantonal unterschiedlich – direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen befreit. Steuerberater beiziehen empfohlen.

Ich sage das häufig in meinen Coachings: Finanzielle Bildung hört nicht bei deinem eigenen Vermögensaufbau auf. Sie schliesst auch ein, dass dein Vermögen dort ankommt, wo du es haben willst – und zwar ohne unnötigen Aufwand für diejenigen, die du liebst.

Nimm dir heute eine Stunde Zeit. Schreib auf, was du hast und wo es liegt. Sag deiner wichtigsten Vertrauensperson Bescheid. Das kostet nichts ausser etwas Überwindung – und es ist eines der wertvollsten Dinge, die du für deine Familie tun kannst.

Bis bald,
FinanzFabio

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Nachlassberatung. Erbrecht ist kantonal verschieden und individuell komplex. Bitte konsultiere für deine spezifische Situation einen Anwalt, Notar oder zertifizierten Finanzplaner. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand April 2026.

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Über den Autor

Fabio Marchesin | FinanzFabio

Fabio ist ausgebildeter Finanzplaner mit eidg. Fachausweis und betreibt seit 2018 den grössten unabhängigen Schweizer Finanzblog mit über 258'000 Followern. Er berät keine Finanzprodukte, sondern Menschen. Bekannt aus NZZ, Tagesanzeiger, Blick und 20 Minuten.

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