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Heiratsstrafe

Die Heirats­strafe

Diese Woche hatte ich ein längeres Gespräch mit einem jungen Paar geführt, ob es sich lohnt, zu heiraten. Sie waren vor allem an der Heiratsstrafe interessiert.

Die Frage hat mich sehr erstaunt. Besser gesagt, nicht die Frage selbst sondern das es ein Paar gibt, die sich sachlich darüber Gedanken macht. Natürlich kann ich nur aus finanzieller Sicht Auskunft geben.

Grundsätzlich müssen wir die Frage in drei Teilen beantworten. Es gibt den Aspekt der Steuern, was die Heiratsstrafe, der Vorsorge und die Erbschaftsfolgen, welche wir betrachten sollten.

Steuern, die Heiratsstrafe

Unser Steuersystem basiert auf einer Progression. Kurz, wer CHF 120'000 verdient, bezahlt ein vielfaches mehr Steuern als das Doppelte von jemanden der CHF 60'000 verdient. Er bezahlt eher das dreifach, als das Doppelte.

Sobald man heiratet, werden die Steuern aber zusammen genommen. Es folgt ein riesiger Sprung in der Steuerprogression. Hat das paar zuerst zweimal CHF 7'000 an Steuern bezahlt, Total CHF 14'000, bezahlt es jetzt neu CHF 21'000. Und das, obwohl sie immernoch gleichviel zusammen verdienen. Das ist die Heiratsstrafe. Natürlich gibt es hier noch ein paar Goodies, die wir einberechnen können. Zum Beispiel der Zweitverdienerabzug. Die kann man mal so pauschal abziehen. Evtl. kann ein Partner jetzt den ganzen 3a Beitrag vom anderem bezahlen, was vorher finanziell nicht möglich war, was auch einen grösseren Abzug zur Folge haben kann. Unter dem Strich bezahlst du aber mehr. Was hier helfen kann, sind Kinderabzüge. Dafür muss man aber erstens Kinder haben und zweitens sind diese auch bei unverheirateten gleich hoch.

Steuerlich gesehen lohnt sich eine Heirat also nicht.

Vorsorge

Spannend wird es in der Vorsorge. Gehen wir davon aus, ein Partner arbeitet nicht sobald das erste Kind hier ist. Die AHV-Beiträge werden automatisch durch den arbeitenden Partner bezahlt. Ein klarer Vorteil. Auch die AHV-Witwenrente wird nur bei verheirateten bezahlt. Und wir reden hier doch von CHF 11'376 bis zu CHF 22’752 pro Jahr. Also nicht wenig.

Bei der Witwenrente aus der Pensionskasse kommt es heute sehr auf das Reglement drauf an, ob auch eine Partnerrente bezahlt wird. Ich kann zum Glück sagen, dass die Mehrheit der Pensionskassen bereits so flexibel geworden.

Erbschaft

Vielen ist nicht bewusst, dass Erbschaften und Schenkungen, je nach Konstellationen zum verstorbenem, Erbschaftssteuern mit sich ziehen. Verheiratete sind von diesen befreit, da das Geld sozusagen in der Familie weiter geht. Lebt man nur im Konkubinat, können Erbschaftssteuern eine unangenehme Überraschung sein. 30% sind keine Seltenheit.

Tragbarkeit

Auch bei der Tragbarkeit haben verheiratete einen Vorteil, da dort die Löhne zusammengenommen werden.

Mir ist bewusst ich habe in diesem Artikel nur ein wenig an der Oberfläche eines sehr komplexen Themas gekratzt. Und das in voller Absicht. Die Frage ob man heiraten soll oder nicht, kann man nicht mit einem Blogeintrag beantworten. Und die Heiratsstrafe allein sollte kein Grund sein, es nicht zu tun. Jedoch kann ich so ein paar Punkte aufzeigen, denen man Beachtung schenken sollte. Es wird aber sicherlich nicht der letzte Beitrag dazu sein.

Fragen zu diesem Thema bespricht man am besten sowieso bei einem Bier. Du bezahlst.

-Fabio

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