Mit René Bätschmann, Inhaber der Vobox AG, habe ich über Vorsorgeaufträge, Patientenverfügungen, Organspende und vieles mehr gesprochen.
2013 wurde das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft gesetzt. Damit wurde das über 100 Jahre alte Vormundschaftsrecht abgelöst. Wie umfangreich das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist, sieht man schon an der Menge der Gesetzesartikel. ZGB Art. 360 bis Art. 456 gehören hier dazu. Die bisherigen Laienbehörden wurden durch die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ersetzt.
Wir können unser Leben lang, solange wir noch klar denken können, unsere Finanzen optimieren, unser Geld anlegen, selbstständig werden und ein Unternehmen aufbauen oder mit einem Ehe- und Erbvertrag unsere Lebenspartner absichern – doch das alles nützt nichts, wenn wir urteilsunfähig werden und jemand Fremdes, die KESB, sich unserem Vermögen, Unternehmen oder sogar unserer Altersobhut annimmt.
Im Podcast gibt René Tipps, wie man die Thematik in der Familie anspricht.
Mit einem Vorsorgeauftrag wird geregelt:
· Personensorge
· Vermögenssorge
· Vertretung im Rechtsverkehr
Mit der Patientenverfügung:
· Regelt vorsorglich die ärztlichen Massnahmen bei einem medizinischen Notfall
· Kann auch mit der Willensbezeugung in Bezug auf die Organspende ergänzt werden
René Bätschmann redet aus der Praxis und bringt die Thematik anhand von realen Beispielen näher.
Vielen Dank, dass du dir Zeit genommen hast, René.
Hier findest du René Bätschmann:
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Sponsor:
Vielen Dank dem Sponsor dieser Podcast Folge, die Aargauische Kantonalbank.
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