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Was dich in diesem Beitrag erwartet
- ETF Kursgewinne Schweiz: Musst du sie wirklich versteuern?
- Die gute Nachricht zuerst: Keine Kapitalgewinnsteuer
- Was du trotzdem versteuern musst: Dividenden und Zinsen
- Die Verrechnungssteuer – kein Grund zur Panik
- Dein ETF-Vermögen in der Steuererklärung
- Die Stempelsteuer: der versteckte Kostenfaktor
- Wann Kursgewinne doch steuerpflichtig werden
- Ausschüttend vs. thesaurierend – spielt das steuerlich eine Rolle?
- 5 Steuertipps für ETF-Anleger in der Schweiz
- FAQ: ETF Steuern Schweiz
- Fazit: Schweiz ist für ETF-Anleger ein Steuerparadies
ETF Kursgewinne Schweiz: Musst du sie wirklich versteuern?
ETF Kursgewinne sind für Privatanleger in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei – ein riesiger Vorteil gegenüber fast allen anderen Ländern. Du kaufst einen ETF für CHF 5'000, er steigt auf CHF 8'000, du verkaufst: Die CHF 3'000 Gewinn gehören dir. Vollständig. Kein Steueramt greift sich etwas davon. Stand März 2025 hat sich daran nichts geändert – aber es gibt ein paar wichtige Punkte, die du kennen solltest.
Das Wichtigste in Kürze
- ✅ Kursgewinne aus ETFs: steuerfrei für Privatanleger
- ⚠️ Dividenden und Zinsen: steuerpflichtig als Einkommen
- 💰 Vermögen im ETF: muss in der Steuererklärung als Vermögen angegeben werden
- 🔄 Verrechnungssteuer: 35% – aber du holst sie vollständig zurück
- 🚫 Ausnahme: Wer als gewerbsmässiger Händler gilt, muss alles versteuern
Die gute Nachricht zuerst: Keine Kapitalgewinnsteuer
Stell dir vor, jemand aus Deutschland schaut dir dabei zu, wie du deinen ETF mit sattem Gewinn verkaufst. Er wird neidisch sein. Denn während er 25% Abgeltungssteuer auf seinen Gewinn zahlt, zahlst du: nichts.
Die Schweiz ist eines der wenigen Länder weltweit, das für Privatanleger keine Kapitalgewinnsteuer kennt. Kursgewinne – also die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis – sind steuerfrei. Umgekehrt gilt das aber auch: Kursverluste kannst du nicht von deinem steuerbaren Einkommen abziehen.
Rechenbeispiel – ETF-Kursgewinn in der Schweiz
| Situation | Schweiz | Deutschland |
|---|---|---|
| Kaufpreis ETF | CHF 10'000 | CHF 10'000 |
| Verkaufspreis | CHF 16'000 | CHF 16'000 |
| Kursgewinn | CHF 6'000 | CHF 6'000 |
| Steuer darauf | CHF 0 | ~CHF 1'500 |
Das ist ein enormer Vorteil – und einer der Gründe, warum der Aufbau von Vermögen über ETFs in der Schweiz so attraktiv ist.
Was du trotzdem versteuern musst: Dividenden und Zinsen
Hier kommt der Teil, den viele vergessen. Kursgewinne: steuerfrei. Aber Dividenden und Zinsen aus deinem ETF? Die sind steuerpflichtig – als Einkommen.
Und jetzt aufgepasst: Das gilt auch bei thesaurierenden ETFs – also solchen, die die Dividenden automatisch reinvestieren statt auszuzahlen. Du siehst das Geld nie auf deinem Konto, aber die Steuerverwaltung schaut auf die Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und sagt: «Das sind trotzdem Erträge. Bitte versteuern.»
Das ist für viele überraschend. Thesaurierend heisst nicht steuerfrei – zumindest nicht bei Dividenden und Zinsen.
Die Verrechnungssteuer – kein Grund zur Panik
Wenn du Dividenden aus Schweizer ETFs erhältst, werden direkt 35% Verrechnungssteuer einbehalten. Das klingt brutal. Ist es aber nicht – denn du holst sie vollständig über deine Steuererklärung zurück.
Konkret: Dein ETF schüttet CHF 100 Dividende aus. Deine Bank zahlt dir nur CHF 65. Die CHF 35 gehen als Verrechnungssteuer ans Steueramt. In der Steuererklärung gibst du die Dividenden korrekt an – und bekommst die CHF 35 zurück. Die Verrechnungssteuer ist eigentlich eine Kontrollsteuer: Wer alles angibt, bekommt alles zurück.
⚠️ Wichtig bei ausländischen ETFs
Bei ETFs mit Domizil in Irland oder Luxemburg kann der Fonds selbst die Schweizer Verrechnungssteuer auf Schweizer Wertschriften nicht zurückfordern. Wer viel in Schweizer Aktien investiert, fährt mit einem ETF mit Domizil Schweiz besser.
Dein ETF-Vermögen in der Steuererklärung
Auch wenn Kursgewinne steuerfrei sind – dein ETF-Depot zählt zum steuerbaren Vermögen und muss deklariert werden. Massgebend ist der Kurswert am 31. Dezember. Die Vermögenssteuersätze variieren je nach Kanton und Gemeinde stark: von rund 1,3 Promille bis zu 10,1 Promille.
Die Stempelsteuer: der versteckte Kostenfaktor
Beim Kauf und Verkauf von ETFs fällt die sogenannte Stempelsteuer (Umsatzabgabe) an:
| ETF-Domizil | Stempelsteuer |
|---|---|
| Schweiz (z.B. UBS ETF CH) | 0,075% |
| Ausland (z.B. Irland, Luxemburg) | 0,15% |
Mit ausländischen Brokern wie DEGIRO oder Interactive Brokers lässt sich die Stempelsteuer umgehen – dann aber ohne automatischen Steuerreport, was etwas mehr Eigenaufwand bedeutet.
Wann Kursgewinne doch steuerpflichtig werden
Wer zu aktiv, zu häufig und zu risikoreich handelt, kann vom Steueramt als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft werden. Dann sind alle Gewinne steuerpflichtig – als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit.
🚫 Diese Kriterien können zu gewerbsmässigem Handel führen:
- Haltedauer unter 6 Monaten – wer ständig kauft und verkauft, fällt auf
- Handelsvolumen zu hoch – Gesamtkäufe/-verkäufe übersteigen das Fünffache des Anfangsvermögens pro Jahr
- Fremdfinanzierung – ETFs auf Pump kaufen
- Von Gewinnen leben – wer Handelsgewinne zur Deckung des Lebensunterhalts braucht
- Riskante Derivate – Optionen etc. (ausser zur Absicherung)
Für die meisten Buy-and-hold ETF-Anleger ist das kein Thema. Wer aber aktiv tradet, sollte das im Auge behalten.
Ausschüttend vs. thesaurierend – spielt das steuerlich eine Rolle?
In Deutschland: sehr relevant. In der Schweiz: kaum. Beide Varianten sind ähnlich behandelt. Beim thesaurierenden ETF schaut die ESTV auf die Kursliste und ermittelt die internen Erträge – die musst du als Einkommen deklarieren, auch ohne Auszahlung. Schweizer ETFs weisen diese Beträge meist separat aus, was die Steuererklärung vereinfacht.
5 Steuertipps für ETF-Anleger in der Schweiz
1. Fondsdomizil bewusst wählen
Schweizer Aktien → ETF mit Domizil Schweiz. US-Aktien → ETF mit Domizil Irland (UCITS ETFs). Das verhindert Quellensteuerverluste auf Fondsebene.
2. Verrechnungssteuer immer zurückfordern
Alle Dividenden in die Steuererklärung angeben – und die einbehaltenen 35% zurückholen.
3. Vermögensverwaltungskosten abziehen
Depotgebühren und Broker-Steuerreport-Kosten sind als Vermögensverwaltungskosten abzugsfähig – pauschal oder mit Belegen.
4. Säule 3a ausschöpfen
Investierst du über die Säule 3a (z.B. Frankly, Finpension, True Wealth), sind weder Kursgewinne noch Dividenden steuerpflichtig während der Ansparphase. Maximalbeitrag 2025: CHF 7'258 für Angestellte.
5. Wachstums- statt Dividendenstrategie überlegen
Da Kursgewinne steuerfrei sind, Dividenden aber nicht, kann eine wachstumsorientierte ETF-Strategie steuerlich attraktiver sein. Ehrlich gesagt: Diese Debatte wird oft überschätzt. Wichtiger ist, dass du überhaupt anfängst zu investieren.
FAQ: ETF Steuern Schweiz
Fazit: Schweiz ist für ETF-Anleger ein Steuerparadies
Ich sage das nicht oft – aber hier können wir ruhig dankbar sein, in der Schweiz zu investieren. Kursgewinne steuerfrei zu behalten, ist ein Privileg, das Anleger in Deutschland, Österreich oder den USA nicht kennen.
Die Grundregel: Kursgewinne steuerfrei, Dividenden steuerpflichtig, Vermögen deklarieren, Verrechnungssteuer zurückfordern. Wer das beherzigt und langfristig Buy-and-hold betreibt, ist auf der sicheren Seite – steuerlich und strategisch.
Bis bald,
FinanzFabio
Über den Autor
Fabio Marchesin | Unabhängiger Finanzplaner & Gründer von FinanzFabio. Ausgebildeter Finanzplaner mit eidg. Fachausweis, seit 2018 Betreiber des grössten unabhängigen Schweizer Finanzblogs. Berät keine Produkte, sondern Menschen.