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ETF Kursgewinne Schweiz steuerfrei – Privatanleger profitieren

ETF Kurs­ge­winne Schweiz Steu­er­tipps

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ETF Kursgewinne Schweiz: Musst du sie wirklich versteuern?

ETF Kursgewinne sind für Privatanleger in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei – ein riesiger Vorteil gegenüber fast allen anderen Ländern. Du kaufst einen ETF für CHF 5'000, er steigt auf CHF 8'000, du verkaufst: Die CHF 3'000 Gewinn gehören dir. Vollständig. Kein Steueramt greift sich etwas davon. Stand März 2025 hat sich daran nichts geändert – aber es gibt ein paar wichtige Punkte, die du kennen solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • ✅ Kursgewinne aus ETFs: steuerfrei für Privatanleger
  • ⚠️ Dividenden und Zinsen: steuerpflichtig als Einkommen
  • 💰 Vermögen im ETF: muss in der Steuererklärung als Vermögen angegeben werden
  • 🔄 Verrechnungssteuer: 35% – aber du holst sie vollständig zurück
  • 🚫 Ausnahme: Wer als gewerbsmässiger Händler gilt, muss alles versteuern

Die gute Nachricht zuerst: Keine Kapitalgewinnsteuer

Stell dir vor, jemand aus Deutschland schaut dir dabei zu, wie du deinen ETF mit sattem Gewinn verkaufst. Er wird neidisch sein. Denn während er 25% Abgeltungssteuer auf seinen Gewinn zahlt, zahlst du: nichts.

Die Schweiz ist eines der wenigen Länder weltweit, das für Privatanleger keine Kapitalgewinnsteuer kennt. Kursgewinne – also die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis – sind steuerfrei. Umgekehrt gilt das aber auch: Kursverluste kannst du nicht von deinem steuerbaren Einkommen abziehen.

Rechenbeispiel – ETF-Kursgewinn in der Schweiz

Situation Schweiz Deutschland
Kaufpreis ETF CHF 10'000 CHF 10'000
Verkaufspreis CHF 16'000 CHF 16'000
Kursgewinn CHF 6'000 CHF 6'000
Steuer darauf CHF 0 ~CHF 1'500

Das ist ein enormer Vorteil – und einer der Gründe, warum der Aufbau von Vermögen über ETFs in der Schweiz so attraktiv ist.

Was du trotzdem versteuern musst: Dividenden und Zinsen

Hier kommt der Teil, den viele vergessen. Kursgewinne: steuerfrei. Aber Dividenden und Zinsen aus deinem ETF? Die sind steuerpflichtig – als Einkommen.

Und jetzt aufgepasst: Das gilt auch bei thesaurierenden ETFs – also solchen, die die Dividenden automatisch reinvestieren statt auszuzahlen. Du siehst das Geld nie auf deinem Konto, aber die Steuerverwaltung schaut auf die Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und sagt: «Das sind trotzdem Erträge. Bitte versteuern.»

Das ist für viele überraschend. Thesaurierend heisst nicht steuerfrei – zumindest nicht bei Dividenden und Zinsen.

Die Verrechnungssteuer – kein Grund zur Panik

Wenn du Dividenden aus Schweizer ETFs erhältst, werden direkt 35% Verrechnungssteuer einbehalten. Das klingt brutal. Ist es aber nicht – denn du holst sie vollständig über deine Steuererklärung zurück.

Konkret: Dein ETF schüttet CHF 100 Dividende aus. Deine Bank zahlt dir nur CHF 65. Die CHF 35 gehen als Verrechnungssteuer ans Steueramt. In der Steuererklärung gibst du die Dividenden korrekt an – und bekommst die CHF 35 zurück. Die Verrechnungssteuer ist eigentlich eine Kontrollsteuer: Wer alles angibt, bekommt alles zurück.

⚠️ Wichtig bei ausländischen ETFs

Bei ETFs mit Domizil in Irland oder Luxemburg kann der Fonds selbst die Schweizer Verrechnungssteuer auf Schweizer Wertschriften nicht zurückfordern. Wer viel in Schweizer Aktien investiert, fährt mit einem ETF mit Domizil Schweiz besser.

Dein ETF-Vermögen in der Steuererklärung

Auch wenn Kursgewinne steuerfrei sind – dein ETF-Depot zählt zum steuerbaren Vermögen und muss deklariert werden. Massgebend ist der Kurswert am 31. Dezember. Die Vermögenssteuersätze variieren je nach Kanton und Gemeinde stark: von rund 1,3 Promille bis zu 10,1 Promille.

Die Stempelsteuer: der versteckte Kostenfaktor

Beim Kauf und Verkauf von ETFs fällt die sogenannte Stempelsteuer (Umsatzabgabe) an:

ETF-Domizil Stempelsteuer
Schweiz (z.B. UBS ETF CH) 0,075%
Ausland (z.B. Irland, Luxemburg) 0,15%

Mit ausländischen Brokern wie DEGIRO oder Interactive Brokers lässt sich die Stempelsteuer umgehen – dann aber ohne automatischen Steuerreport, was etwas mehr Eigenaufwand bedeutet.

Wann Kursgewinne doch steuerpflichtig werden

Wer zu aktiv, zu häufig und zu risikoreich handelt, kann vom Steueramt als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft werden. Dann sind alle Gewinne steuerpflichtig – als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit.

🚫 Diese Kriterien können zu gewerbsmässigem Handel führen:

  • Haltedauer unter 6 Monaten – wer ständig kauft und verkauft, fällt auf
  • Handelsvolumen zu hoch – Gesamtkäufe/-verkäufe übersteigen das Fünffache des Anfangsvermögens pro Jahr
  • Fremdfinanzierung – ETFs auf Pump kaufen
  • Von Gewinnen leben – wer Handelsgewinne zur Deckung des Lebensunterhalts braucht
  • Riskante Derivate – Optionen etc. (ausser zur Absicherung)

Für die meisten Buy-and-hold ETF-Anleger ist das kein Thema. Wer aber aktiv tradet, sollte das im Auge behalten.

Ausschüttend vs. thesaurierend – spielt das steuerlich eine Rolle?

In Deutschland: sehr relevant. In der Schweiz: kaum. Beide Varianten sind ähnlich behandelt. Beim thesaurierenden ETF schaut die ESTV auf die Kursliste und ermittelt die internen Erträge – die musst du als Einkommen deklarieren, auch ohne Auszahlung. Schweizer ETFs weisen diese Beträge meist separat aus, was die Steuererklärung vereinfacht.

5 Steuertipps für ETF-Anleger in der Schweiz

1. Fondsdomizil bewusst wählen
Schweizer Aktien → ETF mit Domizil Schweiz. US-Aktien → ETF mit Domizil Irland (UCITS ETFs). Das verhindert Quellensteuerverluste auf Fondsebene.

2. Verrechnungssteuer immer zurückfordern
Alle Dividenden in die Steuererklärung angeben – und die einbehaltenen 35% zurückholen.

3. Vermögensverwaltungskosten abziehen
Depotgebühren und Broker-Steuerreport-Kosten sind als Vermögensverwaltungskosten abzugsfähig – pauschal oder mit Belegen.

4. Säule 3a ausschöpfen
Investierst du über die Säule 3a (z.B. Frankly, Finpension, True Wealth), sind weder Kursgewinne noch Dividenden steuerpflichtig während der Ansparphase. Maximalbeitrag 2025: CHF 7'258 für Angestellte.

5. Wachstums- statt Dividendenstrategie überlegen
Da Kursgewinne steuerfrei sind, Dividenden aber nicht, kann eine wachstumsorientierte ETF-Strategie steuerlich attraktiver sein. Ehrlich gesagt: Diese Debatte wird oft überschätzt. Wichtiger ist, dass du überhaupt anfängst zu investieren.

FAQ: ETF Steuern Schweiz

Muss ich ETF-Kursgewinne in der Steuererklärung angeben?

Nein. Kursgewinne müssen nicht als Einkommen deklariert werden, da sie steuerfrei sind. Den Wert deines ETF-Depots musst du aber als Vermögen angeben.

Was passiert bei thesaurierenden ETFs mit der Steuererklärung?

Die intern anfallenden Dividenden und Zinsen sind trotzdem steuerpflichtig. Die relevanten Beträge findest du auf der Kursliste der ESTV. Schweizer ETFs weisen diese Erträge meist separat aus.

Wie viel Stempelsteuer zahle ich beim ETF-Kauf?

ETF mit Schweizer Domizil: 0,075% pro Transaktion. Ausländisches Domizil: 0,15%. Mit ausländischen Brokern lässt sich die Stempelsteuer umgehen.

Ab wann gelte ich als gewerbsmässiger ETF-Händler?

Das Steueramt prüft: Haltedauer, Handelsvolumen (mehr als 5x Anfangsvermögen/Jahr), Fremdfinanzierung und ob du von den Gewinnen lebst. Als Buy-and-hold ETF-Investor bist du in der Regel nicht betroffen.

Kann ich ETF-Verluste von der Steuer abziehen?

Nein. Da Kursgewinne steuerfrei sind, können Kursverluste in der Schweiz auch nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Fazit: Schweiz ist für ETF-Anleger ein Steuerparadies

Ich sage das nicht oft – aber hier können wir ruhig dankbar sein, in der Schweiz zu investieren. Kursgewinne steuerfrei zu behalten, ist ein Privileg, das Anleger in Deutschland, Österreich oder den USA nicht kennen.

Die Grundregel: Kursgewinne steuerfrei, Dividenden steuerpflichtig, Vermögen deklarieren, Verrechnungssteuer zurückfordern. Wer das beherzigt und langfristig Buy-and-hold betreibt, ist auf der sicheren Seite – steuerlich und strategisch.

Bis bald,
FinanzFabio


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Über den Autor

Fabio Marchesin | Unabhängiger Finanzplaner & Gründer von FinanzFabio. Ausgebildeter Finanzplaner mit eidg. Fachausweis, seit 2018 Betreiber des grössten unabhängigen Schweizer Finanzblogs. Berät keine Produkte, sondern Menschen.

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