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Quellensteuer USA zurückfordern: DA-1 Formular mit Saxo-Daten ausfüllen
Du willst die Quellensteuer USA zurückfordern und fragst dich, wie das mit dem DA-1 Formular in der Schweiz funktioniert? Du bist nicht allein. Das Thema klingt nach Papierkram, Formularen und schlechter Laune. Aber die gute Nachricht: Wenn du bei der Saxo Bank investierst, hast du alle Daten fix und fertig im e-Steuerauszug. Du musst sie nur noch an die richtige Stelle übertragen. In diesem Artikel zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du die Quellensteuer USA zurückfordern Schweiz DA-1 korrekt erledigst – damit du dir dein Geld zurückholst, statt es dem Staat zu schenken.
📌 Das Wichtigste in Kürze
- Die USA erheben 30% Quellensteuer auf Dividenden. Dank dem DBA Schweiz–USA wird das auf 15% + 15% aufgeteilt.
- Saxo Bank ist ein Qualified Intermediary – die Reduktion auf 15% US-Quellensteuer passiert automatisch seit Januar 2022.
- Die zweiten 15% heissen „zusätzlicher Steuerrückbehalt USA" – das ist eine Schweizer Sicherungssteuer, die deine Bank einbehält.
- Beide 15%-Anteile kannst du über das Formular DA-1 in deiner Steuererklärung zurückfordern.
- Der Saxo e-Steuerauszug enthält alle Daten, die du für das DA-1 brauchst – Bruttoerträge, Quellensteuern, Steuerrückbehalt USA.
- Die pauschale Steueranrechnung wird nur gewährt, wenn die nicht rückforderbaren ausländischen Steuern insgesamt CHF 100 übersteigen.
- Der Anspruch auf Rückforderung erlischt 3 Jahre nach der Steuerperiode. Also nicht vergessen!
Was dich in diesem Beitrag erwartet
- Quellensteuer USA zurückfordern: Warum du als Saxo-Kunde das DA-1 trotzdem ausfüllen musst
- Was genau ist das Formular DA-1?
- Quellensteuer USA zurückfordern Schweiz: DA-1 mit Saxo-Daten Schritt für Schritt ausfüllen
- Rechenbeispiel: So viel Quellensteuer USA holst du dir in der Schweiz zurück
- e-Steuerauszug importieren: Quellensteuer USA zurückfordern war noch nie so einfach
- Sonderfall: Interactive Brokers und DA-1
- Die häufigsten Fehler beim DA-1 in der Schweiz
- US-ETF oder Irland-ETF? Was ist steuerlich besser?
- Mein Tipp als Finanzplaner: Quellensteuer USA jedes Jahr zurückfordern
- FAQ – Quellensteuer USA zurückfordern Schweiz DA-1
Quellensteuer USA zurückfordern: Warum du als Saxo-Kunde das DA-1 trotzdem ausfüllen musst
„Moment mal – Saxo macht die Quellensteuerentlastung doch automatisch. Warum soll ich dann noch ein Formular ausfüllen?"
Gute Frage. Und genau hier liegt der häufigste Denkfehler. Ja, Saxo ist ein sogenannter Qualified Intermediary (QI) – ein Status, den die amerikanische Steuerbehörde IRS vergibt. Das bedeutet: Saxo reduziert die US-Quellensteuer auf Dividenden automatisch von 30% auf 15%. Soweit super. (Details dazu findest du auf der offiziellen Saxo Quellensteuer-Seite.)
Aber das ist nur die halbe Miete. Denn als Schweizer Bank muss Saxo zusätzlich einen „zusätzlichen Steuerrückbehalt USA" von weiteren 15% einbehalten. Das ist eine Schweizer Sicherungssteuer – quasi das Pendant zur Verrechnungssteuer, basierend auf der Verordnung zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen. Die Idee: Du sollst einen Anreiz haben, die Erträge korrekt in der Steuererklärung zu deklarieren. Tust du das, kriegst du das Geld zurück.
Zusammengefasst: Von CHF 100 Bruttodividende einer US-Aktie bekommst du bei Saxo nur CHF 70 gutgeschrieben. Die restlichen CHF 30 verteilen sich auf 15% US-Quellensteuer und 15% Steuerrückbehalt USA. Und genau diese CHF 30 holst du dir über das DA-1 Formular zurück.
| Was passiert mit deiner US-Dividende? | Betrag | Wer behält's? | Rückforderung |
|---|---|---|---|
| Bruttodividende | CHF 100 | – | – |
| 15% US-Quellensteuer (DBA-Satz) | – CHF 15 | 🇺🇸 USA (IRS) | DA-1: Pauschale Steueranrechnung |
| 15% Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA | – CHF 15 | 🇨🇭 Schweiz (Bank) | DA-1: Spalte Steuerrückbehalt USA |
| Netto auf deinem Konto | CHF 70 | Du 🎉 | – |
Wenn du das DA-1 nicht ausfüllst, verschenkst du also bis zu 30% deiner US-Dividenden. Wer die Quellensteuer USA zurückfordern will, muss in der Schweiz das DA-1 aktiv einreichen – von allein passiert nichts. Bei einem Portfolio mit CHF 50'000 in US-ETFs und einer Ausschüttungsrendite von 2% sind das CHF 300 pro Jahr. Über 20 Jahre: CHF 6'000. Das ist ein Wochenende in den Bergen – oder drei Monate ETF-Sparplan.
Was genau ist das Formular DA-1?
Das Formular DA-1 ist der offizielle Antrag auf zwei Dinge gleichzeitig (du findest die aktuellen DA-1 Formulare und die Wegleitung beim Kanton Zürich):
1. Pauschale Steueranrechnung – Das sind die 15% US-Quellensteuer, die in den USA geblieben sind. Diese 15% werden dir an deine Schweizer Einkommenssteuer angerechnet. Du zahlst also effektiv weniger Steuern. Der Betrag wird mit deiner Steuerschuld verrechnet.
2. Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehalts USA – Das sind die zweiten 15%, die deine Schweizer Bank (Saxo) einbehalten hat. Dieser Betrag wird dir auf deinem Steuerkonto gutgeschrieben – wie bei der Verrechnungssteuer.
In vielen Kantonen (z.B. Zürich, Bern, Aargau, Zug) ist das Formular R-US 164 bereits ins DA-1 integriert. Du brauchst also nur ein einziges Formular für beide Rückforderungen.
⚠️ Wichtig: Mindestbetrag CHF 100
Die pauschale Steueranrechnung wird nur gewährt, wenn die nicht rückforderbaren ausländischen Steuern insgesamt CHF 100 übersteigen. Wenn deine gesamten anrechenbaren Quellensteuern (aus allen Ländern zusammen) unter CHF 100 liegen, wird keine Anrechnung gewährt. In diesem Fall darfst du die Erträge im Wertschriftenverzeichnis um die Quellensteuer kürzen (Nettobesteuerung).
Quellensteuer USA zurückfordern Schweiz: DA-1 mit Saxo-Daten Schritt für Schritt ausfüllen
Jetzt wird's konkret. Hier zeige ich dir, wie du die Daten aus deinem Saxo e-Steuerauszug in das DA-1 Formular überträgst. Falls du den e-Steuerauszug noch nicht kennst – hier ist mein ausführlicher Guide zum Saxo e-Steuerauszug.
Schritt 1: Saxo e-Steuerauszug herunterladen
Melde dich bei SaxoInvestor oder SaxoTraderGO an. Gehe auf „Berichte" → „Steuerauszug" → Jahr auswählen → PDF herunterladen. Der e-Steuerauszug ist in der Regel ab Mitte Januar verfügbar und kostenlos für alle Saxo-Kunden.
Schritt 2: Die relevanten Zahlen identifizieren
Im Saxo e-Steuerauszug findest du für jede US-Position folgende Angaben – bereits in CHF umgerechnet:
| Saxo e-Steuerauszug | → DA-1 Spalte | Erklärung |
|---|---|---|
| Bezeichnung / ISIN | Bezeichnung der Kapitalanlagen | z.B. „Vanguard Total Stock Market ETF (VTI)" |
| Staat | Staat | US (Vereinigte Staaten) |
| Stückzahl / Nennwert | Nennwert / Stückzahl | Anzahl Anteile |
| Steuerwert per 31.12. | Verkehrswert am 31.12. | Kurswert in CHF (ESTV-Kurs) |
| Bruttoertrag (Dividende) | Bruttoertrag im Jahr | Die volle Dividende VOR allen Abzügen |
| Anrechenbare ausländische QSt (15%) | Betrag für pauschale Steueranrechnung | 15% der Bruttodividende |
| Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA (15%) | Steuerrückbehalt USA | 15% der Bruttodividende |
Der Saxo e-Steuerauszug schlüsselt die Erträge nach Land auf. Für das DA-1 brauchst du nur die US-Positionen (und natürlich auch andere Länder, falls du z.B. deutsche oder französische Aktien hast).
Schritt 3: DA-1 ausfüllen
Jetzt trägst du die Daten ins DA-1 ein. In den meisten Kantonen ist das DA-1 direkt in die Steuersoftware integriert (z.B. ZH Private Tax, BE TaxMe, AG EasyTax, LU eFiling). Wenn du den Saxo e-Steuerauszug importierst, werden viele Daten automatisch an der richtigen Stelle eingetragen.
Falls du das Formular manuell ausfüllst, so gehst du vor:
📝 DA-1 manuell ausfüllen – mit Saxo-Daten
Kopfbereich: Name, Adresse, AHV-Nr., Steuerperiode (= Kalenderjahr der Dividenden), Kanton am 31.12.
Rückseite – Aufstellung der Kapitalanlagen:
Für jede US-Position eine Zeile ausfüllen:
→ Spalte „Bezeichnung": Titel + ISIN (z.B. „Vanguard S&P 500 ETF – US9229083632")
→ Spalte „Staat": US
→ Spalte „Nennwert / Stückzahl": Anzahl Anteile aus deinem Saxo-Depot
→ Spalte „Verkehrswert am 31.12.": Steuerwert in CHF (aus Saxo e-Steuerauszug)
→ Spalte „Bruttoertrag": Bruttodividende in CHF (aus Saxo e-Steuerauszug)
→ Spalte „Betrag für pauschale Steueranrechnung": 15% der Bruttodividende = anrechenbare US-Quellensteuer
→ Spalte „Steuerrückbehalt USA": Weitere 15% der Bruttodividende = zusätzlicher Steuerrückbehalt
Vorderseite – Totale: Summe aller Zeilen übertragen. Bankverbindung angeben. Unterschreiben. Fertig.
Schritt 4: DA-1 mit der Steuererklärung einreichen
Das DA-1 reichst du zusammen mit deiner regulären Steuererklärung ein. Lege den Saxo e-Steuerauszug oder die einzelnen Dividendenabrechnungen bei. In den meisten Kantonen genügt der e-Steuerauszug als Beleg.
Rechenbeispiel: So viel Quellensteuer USA holst du dir in der Schweiz zurück
Stell dir vor, du hast bei Saxo ein Depot mit zwei US-ETFs:
| Position | Steuerwert | Bruttodividende | Pauschale Anr. (15%) | Steuerr. USA (15%) |
|---|---|---|---|---|
| Vanguard Total World (VT) | CHF 40'000 | CHF 720 | CHF 108 | CHF 108 |
| Vanguard S&P 500 (VOO) | CHF 25'000 | CHF 350 | CHF 52.50 | CHF 52.50 |
| Total für DA-1 | CHF 65'000 | CHF 1'070 | CHF 160.50 | CHF 160.50 |
In diesem Beispiel holst du dir CHF 321 zurück – CHF 160.50 als pauschale Steueranrechnung (wird von der Steuerschuld abgezogen) und CHF 160.50 als Steuerrückbehalt USA (wird dem Steuerkonto gutgeschrieben). Für 10 Minuten Aufwand – das lohnt sich. So einfach kann Quellensteuer USA zurückfordern in der Schweiz mit dem DA-1 sein.
e-Steuerauszug importieren: Quellensteuer USA zurückfordern war noch nie so einfach
Du denkst jetzt: „Das klingt trotzdem nach Aufwand." Stimmt – wenn du es manuell machst. Aber mit dem Saxo e-Steuerauszug geht's viel schneller.
✅ Mit e-Steuerauszug (Import)
PDF herunterladen → In kantonaler Steuersoftware auf „Importieren" klicken → Datei auswählen → Fertig. Alle Wertschriften, Erträge, Quellensteuern und der Steuerrückbehalt USA werden automatisch an der richtigen Stelle eingetragen. Du musst nur noch prüfen und unterschreiben.
📝 Ohne e-Steuerauszug (manuell)
PDF-Steuerauszug ausdrucken → Jede US-Position einzeln ins Wertschriftenverzeichnis eintippen → Bruttoerträge in CHF umrechnen → DA-1 separat ausfüllen → Belege beilegen. Dauert je nach Anzahl Positionen 30 Minuten bis 2 Stunden.
Der e-Steuerauszug von Saxo ist seit dem Steuerjahr 2025 kostenlos für alle Schweizer Kunden. Du findest ihn ab ca. Mitte Januar im Posteingang deines Saxo-Kontos. Wie der Import funktioniert, habe ich im Beitrag zum Saxo Steuerreport Schritt für Schritt erklärt.
Sonderfall: Interactive Brokers und DA-1
Kurze Abzweigung für alle IBKR-Nutzer: Bei Interactive Brokers funktioniert das Ganze anders. IBKR ist kein Schweizer Broker und daher kein Qualified Intermediary im Schweizer Sinne. Das bedeutet:
🇨🇭 Saxo Bank (CH-Broker)
- 15% US-Quellensteuer + 15% Steuerrückbehalt = 30% Abzug
- Beide 15% via DA-1 rückforderbar
- Alle Daten im e-Steuerauszug
🇺🇸 IBKR (US-Broker)
- Nur 15% US-Quellensteuer (W-8BEN) = 15% Abzug
- Kein zusätzlicher Steuerrückbehalt USA
- 15% via DA-1 rückforderbar (pauschale Anrechnung)
Bei IBKR bekommst du also direkt 85% der Dividende aufs Konto (statt 70% bei Saxo). Dafür musst du bei IBKR das DA-1 trotzdem ausfüllen, um die 15% US-Quellensteuer als pauschale Steueranrechnung geltend zu machen – und du hast keinen e-Steuerauszug, der dir die Arbeit abnimmt. Den detaillierten Vergleich findest du in meinem Beitrag Saxo Bank Gebühren erklärt.
Die häufigsten Fehler beim DA-1 in der Schweiz
In meinen Finanzcoachings sehe ich immer wieder dieselben Fehler. Hier die Top 5:
US-ETF oder Irland-ETF? Was ist steuerlich besser?
Eine Frage, die ich in fast jedem Coaching höre: „Soll ich den VT oder den VWRL kaufen?"
Kurze Antwort: Kommt drauf an. Ein US-ETF wie der VT hat eine tiefere TER und du bekommst die gesamte Quellensteuer zurück – aber du musst das DA-1 ausfüllen und den Aufwand betreiben. Ein Irland-ETF wie der VWRL vereinfacht die Steuererklärung, weil keine US-Quellensteuer auf Anlegerebene anfällt. Dafür verlierst du auf Fondsebene ca. 15% der US-Dividenden, die du als Privatanleger nie zurückfordern kannst.
Für die Details empfehle ich dir meinen Beitrag ETF for dummies – dort erkläre ich die Basics zu ETF-Domizil und Steuern.
Mein Tipp als Finanzplaner: Quellensteuer USA jedes Jahr zurückfordern
Ich sage es in jedem Coaching: Das DA-1 ist lästig, aber es ist bares Geld. Wer die Quellensteuer USA in der Schweiz zurückfordern will, braucht mit dem Saxo e-Steuerauszug keine 15 Minuten. Importieren, prüfen, abschicken. Wer das nicht tut, verschenkt Geld – und das ist das Dümmste, was du als Anleger tun kannst.
Mein persönlicher Workflow: Mitte Januar Saxo e-Steuerauszug herunterladen, in die Steuersoftware importieren, DA-1 wird automatisch befüllt, kurz prüfen, fertig. Dauert bei mir keine 15 Minuten. Wie du dein Konto bei Saxo eröffnest, zeige ich dir im Leitfaden zur Kontoeröffnung.
Und falls du deine Steuererklärung zum ersten Mal machst: Mein Wegleitung zur Steuererklärung hilft dir bei den Basics.
FAQ – Quellensteuer USA zurückfordern Schweiz DA-1
Bis bald,
FinanzFabio
Über den Autor
Fabio Marchesin | Unabhängiger Finanzplaner & Gründer von FinanzFabio
Fabio ist ausgebildeter Finanzplaner mit eidg. Fachausweis und betreibt seit 2018 den grössten unabhängigen Schweizer Finanzblog. Er berät keine Produkte, sondern Menschen.