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Saxo Steuererklärung Schweiz

Saxo Steu­er­erklä­rung Schweiz

Saxo Steuererklärung Schweiz 2026: e-Steuerauszug importieren & DA-1 ausfüllen

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Saxo Steuererklärung Schweiz: e-Steuerauszug importieren – so geht's

Den Saxo e-Steuerauszug findest du ab Anfang Jahr im Posteingang deiner Saxo-Plattform – kostenlos ab Steuerjahr 2025. Du lädst das PDF herunter und importierst es mit wenigen Klicks in die Steuersoftware deines Kantons (ZH, BE, AG und alle anderen). Der Standard eCH-0196 wird schweizweit von allen Kantonen unterstützt. Stand April 2026.

⚡ Das Wichtigste in Kürze

  1. Gratis ab Steuerjahr 2025 – der e-Steuerauszug kommt automatisch in deinen Saxo-Plattform-Posteingang, spätestens Ende März des Folgejahres.
  2. Alle Kantone unterstützt – der eCH-0196-Standard funktioniert in ZH, BE, AG und allen anderen Kantonen.
  3. Import statt Abtippen – du lädst das PDF in deine kantonale Steuersoftware, die Daten landen automatisch im Wertschriftenverzeichnis.
  4. DA-1 Formular – nötig wenn du Dividenden aus dem Ausland erhalten hast (z.B. US-Aktien oder UCITS-ETFs mit Auslandstiteln). In den meisten kantonalen Softwares direkt integriert.
  5. US-Dividenden – Saxo ist Qualified Intermediary. US-Quellensteuer wird automatisch auf 15% reduziert. Weitere 15% (Steuerrückbehalt USA) kannst du via DA-1 zurückfordern.
  6. Wichtig: Adresse und Sprache im Saxo-Konto müssen aktuell sein – der e-Steuerauszug wird auf Basis deiner hinterlegten Daten erstellt.

Steuern. Das Wort reicht, und die meisten Anleger schieben das Thema noch einen Monat weiter. Ich verstehe das. Aber ich sage dir aus eigener Erfahrung: Mit dem Saxo e-Steuerauszug ist der Wertschriften-Teil deiner Steuererklärung in weniger als 15 Minuten erledigt. Vorausgesetzt du weisst, was du anklickst.

Hier bringe ich dir genau das bei. Schritt für Schritt, kanton-spezifisch, mit dem DA-1 und der US-Dividenden-Frage am Schluss. Kein Steuerchinesisch, kein Juristenlatein. Einfach erklärt.

Hinweis vorweg: Ich bin kein Steuerberater. Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierungshilfe. Bei komplexen Situationen (mehrere Depots, Immobilien, Selbständigkeit) zieh eine Fachperson bei.

Was ist der Saxo e-Steuerauszug überhaupt?

Der e-Steuerauszug ist dein offizielles Steuerdokument von der Saxo Bank Schweiz. Er fasst alle steuerrelevanten Angaben für das abgelaufene Steuerjahr zusammen – und das in einem Format, das direkt in deine kantonale Steuersoftware importiert werden kann.

📄 Was der e-Steuerauszug enthält

Depotbestand per 31.12.

Steuerwerte aller Positionen, bereits in CHF umgerechnet

Erträge (Dividenden & Zinsen)

Brutto-Erträge nach Ländern aufgeschlüsselt

Quellensteuern

Ausländische Quellensteuern inkl. US-Steuerrückbehalt

Barbestand

CHF-Guthaben und Fremdwährungskonten

Steuerlich abzugsfähige Gebühren

Relevant für die Berechnung des Reinvermögens

Maschinenlesbarer Barcode

Ermöglicht den automatischen Import in jede kantonale Steuersoftware

Der entscheidende Unterschied zum „normalen" Steuerauszug: Der e-Steuerauszug enthält einen maschinenlesbaren Barcode im eCH-0196-Format – dem schweizweiten Standard für elektronische Steuerauszüge, lanciert von der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK). Dieser Standard wird von allen kantonalen Steuerverwaltungen unterstützt.

Technisch dahinter steckt die Zürcher Fintech-Firma datalevel AG, die im Auftrag von Saxo die steuerrelevanten Daten aufbereitet und regelmässig durch die SSK zertifizieren lässt. Du musst das nicht wissen – aber es erklärt, warum der Import wirklich funktioniert.

Wann ist der Saxo e-Steuerauszug verfügbar?

Was Wann Wo
e-Steuerauszug (ab Steuerjahr 2025) Spätestens Ende März des Folgejahres Saxo-Plattform-Posteingang
Benachrichtigung Per E-Mail an hinterlegte Adresse Deine E-Mail-Inbox
Kosten (ab Steuerjahr 2025) Gratis für alle Schweizer Kunden
Sprache Entspricht deiner Korrespondenzsprache bei Saxo Bei Saxo einstellbar (Frist: 4. Jan. für das Vorjahr)
Nachträgliche Änderungen Ab 4. Januar kostenlos nicht mehr möglich Neuerstellung: CHF 100 (exkl. MWSt.)

Quelle: Saxo Bank (Schweiz) AG, Stand April 2026

💡 Tipp: Jetzt prüfen

Überprüfe deine Adresse und Sprache im Saxo-Konto noch vor Ende Jahr. Hast du eine neue Adresse? Wohnst du in einem anderen Kanton? Der e-Steuerauszug wird auf Basis deiner hinterlegten Daten erstellt – eine falsche Adresse kann dazu führen, dass der Auszug für den falschen Kanton generiert wird.

Schritt 1: e-Steuerauszug herunterladen

1

Einloggen bei SaxoInvestor oder SaxoTrader mit deinen üblichen Zugangsdaten.

2

Klicke oben rechts auf dein Benutzer-IconPosteingang (oder direkt: Mein Profil → Kontoaktivitäten und Berichte → Kontoberichte).

3

Du siehst den e-Steuerauszug als PDF-Datei im Posteingang. Klicke auf „Herunterladen".

4

Speichere das PDF auf deinem Gerät. Nicht im Browser öffnen – sonst funktioniert der Barcode-Import möglicherweise nicht korrekt.

⚠️ Öffne das PDF lokal mit einem PDF-Reader (z.B. Adobe Acrobat Reader oder Preview auf Mac). Der maschinenlesbare Barcode muss eingebettet sein – bei Browser-Ansicht geht das manchmal verloren.

Schritt 2: Import in die kantonale Steuersoftware

Der eCH-0196-Standard wird von allen Kantonen unterstützt. Die Bedienung ist bei jeder Software leicht anders – aber der Ablauf ist immer derselbe: PDF hochladen → Import bestätigen → Wertschriftenverzeichnis wird automatisch befüllt.

ZH

Kanton Zürich – ZHprivateTax

Öffne ZHprivateTax → Wertschriftenverzeichnis → „e-Steuerauszug importieren" klicken → PDF-Datei auswählen → Der Barcode wird gescannt → alle Positionen erscheinen automatisch im Verzeichnis. Prüfe die importierten Daten einmalig auf Vollständigkeit.

Alternativ: Klassischer Depot-Steuerauszug (PDF ohne Barcode) → Wertschriftart „Depot/Steuerauszug" wählen → Total erfassen und PDF als Beleg hochladen.

BE

Kanton Bern – TaxMe-Online

Öffne TaxMe-Online (Login via AGOV/BE-Login) → Wertschriften → „e-Steuerauszug hochladen" → PDF aus dem Saxo-Posteingang auswählen → Daten werden automatisch ins Wertschriftenverzeichnis importiert. In TaxMe-Online wird das DA-1 bei ausländischen Wertschriften automatisch mitgeneriert.

AG

Kanton Aargau – EasyTax

Öffne EasyTax → Wertschriften → Import → e-Steuerauszug (PDF) auswählen → automatische Übernahme ins Wertschriftenverzeichnis. Das Ergänzungsblatt RUS (Steuerrückbehalt USA) ist in EasyTax direkt integriert und wird bei US-Wertschriften automatisch befüllt.

🗺️ Alle anderen Kantone – gleiche Logik, anderer Name

LU: eFiling → e-Steuerauszug importieren
SG: eTax → Wertschriften → Import
TG: steuern.tg.ch → Depot hochladen
SZ, ZG, NW, OW: jeweilige kantonale Software
BS / BL: BalTax → e-Steuerauszug
FR, GE, VD, VS: jeweilige Software (FR/NE/GE/VD auch auf Französisch)

In allen Fällen: PDF aus Saxo-Posteingang herunterladen → in der kantonalen Steuersoftware unter Wertschriften den Import-Button finden → Datei auswählen → fertig.

Schritt 3: Nach dem Import – was prüfen, was ergänzen?

Der Import füllt dein Wertschriftenverzeichnis automatisch aus. Trotzdem gibt es drei Dinge, die du danach kurz prüfen solltest:

✅ Vollständigkeit der Positionen

Prüfe, ob alle deine ETFs und Aktien aufgelistet sind. Falls du Positionen in verschiedenen Unterkonten (z.B. AutoInvest-Konto + Hauptkonto) hast, sollten alle im e-Steuerauszug enthalten sein – Saxo konsolidiert alle Unterkonten in einem Auszug.

✅ Steuerwerte in CHF

Alle Vermögenswerte im e-Steuerauszug sind bereits zum amtlichen ESTV-Kurswert per 31. Dezember in CHF umgerechnet. Du musst keine Wechselkurse mehr nachschlagen. Falls ein Titel fehlt (sehr selten bei nicht kotierten Wertpapieren), musst du den Wert manuell nachtragen.

✅ DA-1 bei ausländischen Erträgen

Hast du Dividenden von ausländischen ETFs oder Aktien erhalten? Dann sollte deine kantonale Software das DA-1 Ergänzungsblatt automatisch vorschlagen oder bereits befüllt haben. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Das DA-1 Formular – was steckt dahinter?

Das DA-1 ist das Ergänzungsblatt zur Steuererklärung für die Anrechnung ausländischer Quellensteuern. Wenn du Dividenden aus dem Ausland erhalten hast – aus einem irischen UCITS-ETF, einer deutschen Aktie, einer US-Aktie – wird auf diese Dividenden im Herkunftsland bereits Quellensteuer einbehalten, bevor das Geld auf deinem Konto landet.

Das DA-1 erlaubt dir, diesen nicht rückforderbaren Teil der ausländischen Quellensteuer an deine Schweizer Einkommenssteuer anrechnen zu lassen – also effektiv weniger Schweizer Steuern zu zahlen. Das ist kein Trick, das ist dein Recht aus dem Doppelbesteuerungsabkommen.

DA-1 auf einen Blick

Was es macht

Ausländische Quellensteuer an Schweizer Steuerschuld anrechnen (pauschale Steueranrechnung)

Wer braucht es

Jeder mit Dividenden/Zinsen aus Ländern mit DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit der Schweiz

Wann lohnt es sich

Ab ca. CHF 100 anrechenbarer Quellensteuer pro Jahr – darunter kann der Kanton die Anrechnung verweigern

Wo ausfüllen

Direkt in der kantonalen Steuersoftware (ZH, BE, AG etc.) – wird meist automatisch generiert

Die gute Nachricht: In allen modernen kantonalen Steuersoftwares (ZHprivateTax, TaxMe, EasyTax etc.) wird das DA-1 automatisch generiert, sobald du ausländische Wertschriften im Verzeichnis hast. Du musst kein separates PDF-Formular manuell ausfüllen.

US-Dividenden bei Saxo – was du wissen musst

Das ist der Bereich, der am meisten Verwirrung stiftet. Ich erkläre ihn deshalb so klar wie möglich.

🇺🇸 Wie US-Dividenden bei Saxo funktionieren

Nehmen wir an, du hältst eine US-Aktie die CHF 100 Bruttodividende ausschüttet. Auf dein Konto kommen davon CHF 70 – weil zwei mal 15% abgezogen werden:

Bruttodividende CHF 100
– 15% US-Quellensteuer (pauschale Steueranrechnung) – CHF 15
– 15% Steuerrückbehalt USA (Schweizer Sicherungssteuer) – CHF 15
Nettodividende auf deinem Konto CHF 70

Saxo ist seit Januar 2022 ein sogenannter Qualified Intermediary (QI) – das bedeutet, die US-Quellensteuer wird automatisch von 30% auf 15% reduziert. Ohne QI-Status wären alle 30% einbehalten worden.

Was kannst du zurückbekommen?

✅ Pauschale Steueranrechnung (15%)

Die 15% US-Quellensteuer werden dir an deine Schweizer Einkommenssteuer angerechnet. Du zahlst effektiv weniger Steuern. → Formular DA-1, Abschnitt "pauschale Steueranrechnung".

✅ Steuerrückbehalt USA (15%)

Die zweiten 15% (Schweizer Sicherungssteuer) bekommst du vollständig zurück – sobald du sie in der Steuererklärung deklarierst. → Formular DA-1, Spalte "Steuerrückbehalt USA" (oder R-US 164 im AG).

⚠️ Wichtig: Brutto deklarieren!

Du musst die Bruttodividende deklarieren – also CHF 100, nicht die CHF 70 die auf deinem Konto gutgeschrieben wurden. Der e-Steuerauszug von Saxo enthält die Bruttowerte. Wenn du nur den Nettobetrag deklarierst, verlierst du den Anspruch auf Rückerstattung und zahlst effektiv doppelt.

Das konkrete Ausfüllen des DA-1 mit Saxo-Daten habe ich in einem separaten Artikel detailliert beschrieben – du findest ihn auf finanzfabio.ch unter „DA-1 Formular ausfüllen Schweiz 2026".

Deine Checkliste: Saxo-Steuererklärung in 5 Schritten

1

E-Mail-Benachrichtigung abwarten

Saxo sendet eine E-Mail sobald der e-Steuerauszug verfügbar ist (spätestens Ende März).

2

PDF aus Plattform-Posteingang herunterladen

Lokal speichern, nicht im Browser öffnen.

3

In kantonale Steuersoftware importieren

ZHprivateTax / TaxMe / EasyTax etc. → Wertschriften → Import → PDF auswählen.

4

Wertschriftenverzeichnis prüfen

Alle Positionen vorhanden? Bruttodividenden korrekt? DA-1 erscheint automatisch wenn nötig.

5

DA-1 bei US-Dividenden ausfüllen (falls nötig)

Pauschale Steueranrechnung (15%) + Steuerrückbehalt USA (15%) zurückfordern. Lohnt sich ab ca. CHF 100 Quellensteuer.

Häufige Fragen zur Saxo Steuererklärung

Wie importiere ich den Saxo e-Steuerauszug in meine Steuersoftware?

PDF aus dem Saxo-Plattform-Posteingang herunterladen → Lokal speichern → kantonale Steuersoftware (ZHprivateTax, TaxMe, EasyTax etc.) öffnen → Wertschriften → „e-Steuerauszug importieren" oder „Depot importieren" → PDF auswählen → automatische Übernahme ins Wertschriftenverzeichnis. Der Vorgang dauert unter 2 Minuten.

Funktioniert der Saxo e-Steuerauszug in allen Kantonen?

Ja. Der e-Steuerauszug basiert auf dem schweizweiten Standard eCH-0196, der von der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) lanciert wurde und von allen kantonalen Steuerverwaltungen unterstützt wird. Ob du in ZH, BE, AG, SG, TG, LU, GR oder einem anderen Kanton wohnst – der Import funktioniert überall.

Was mache ich mit dem DA-1 Formular?

Das DA-1 ist das Ergänzungsblatt für die Anrechnung ausländischer Quellensteuern. Es wird in den kantonalen Steuersoftwares automatisch generiert, sobald du ausländische Wertschriften mit einbehaltener Quellensteuer im Verzeichnis hast. Du musst es nicht separat herunterladen oder manuell ausfüllen. Die nötigen Daten (Bruttodividenden, Quellensteuern nach Land) kommen direkt aus dem importierten e-Steuerauszug.

Wann ist der Saxo e-Steuerauszug verfügbar?

Ab dem Steuerjahr 2025 wird der e-Steuerauszug automatisch und kostenlos im Plattform-Posteingang zugestellt – spätestens bis Ende März des Folgejahres. Du erhältst eine E-Mail-Benachrichtigung. Wichtig: Stelle sicher, dass deine Adresse und Sprache im Saxo-Konto aktuell sind, da der Auszug auf diesen Daten basiert.

Wie deklariere ich US-Dividenden bei Saxo in der Steuererklärung?

Deklariere immer den Bruttobetrag (vor Quellensteuerabzug). Saxo als Qualified Intermediary behält automatisch 15% US-Quellensteuer + 15% Steuerrückbehalt USA ein – total 30%. Die 15% US-Quellensteuer rechnest du via DA-1 an deine Schweizer Steuerschuld an. Die 15% Steuerrückbehalt USA forderst du im DA-1 (Spalte „Steuerrückbehalt USA") vollständig zurück. Bei korrekter Deklaration ist der effektive Steuersatz auf US-Dividenden deutlich tiefer als die einbehaltenen 30%.

Ich habe mehrere Saxo-Unterkonten (AutoInvest + Hauptkonto) – bekomme ich mehrere Steuerauszüge?

Nein. Der e-Steuerauszug von Saxo konsolidiert alle Unterkonten auf deinem Hauptkonto in einem einzigen Dokument. Du musst nur einmal importieren – alle Positionen (inkl. AutoInvest-ETFs, Fremdwährungskonten, Unterkonten für Kinder etc.) erscheinen im Wertschriftenverzeichnis.

Die Steuererklärung bleibt mühsam. Aber mit dem Saxo e-Steuerauszug ist der Wertschriften-Teil in 15 Minuten erledigt – inklusive DA-1. Das ist kein Versprechen, das ist meine Erfahrung.

Und falls du noch kein Saxo-Konto hast: Der e-Steuerauszug ist übrigens einer der unterschätzten Vorteile gegenüber DEGIRO oder Interactive Brokers. Bei beiden musst du die Steuer manuell zusammenstellen – das kostet Zeit, die du besser investieren könntest.

Bis bald,
FinanzFabio

Hinweis: Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuergesetze können sich ändern. Bei komplexen Sachverhalten (mehrere Depots, Geschäftstätigkeit, Immobilien, Wegzug ins Ausland) empfehle ich, eine qualifizierte Steuerperson beizuziehen. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand April 2026.

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Über den Autor

Fabio Marchesin | FinanzFabio

Fabio ist ausgebildeter Finanzplaner mit eidg. Fachausweis und betreibt seit 2018 den grössten unabhängigen Schweizer Finanzblog mit über 258'000 Followern. Er berät keine Finanzprodukte, sondern Menschen. Bekannt aus NZZ, Tagesanzeiger, Blick und 20 Minuten.

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