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Unabhängiger Finanzplaner — das behauptet in der Schweiz jeder Zweite von sich. Nur die wenigsten sind es wirklich. «Unabhängig» ist kein geschützter Begriff. Bankberater, Versicherungsvertreter, gebundene Fondsvertriebe — alle nennen sich gerne so, wenn sie nicht direkt bei einer Grossbank angestellt sind. In diesem Ratgeber zeige ich dir die sieben Kriterien, an denen du einen echten unabhängigen Finanzplaner in der Schweiz erkennst.
Was dich in diesem Beitrag erwartet
Das Wichtigste auf einen Blick
- «Unabhängig» ist in der Schweiz kein geschützter Begriff — jeder darf sich so nennen
- Echte Unabhängigkeit hat ein Preisschild: reine Honorarvergütung
- Frage explizit: «Wie und von wem wirst du bezahlt?» — die Antwort verrät alles
- Retrozessionen (Kickbacks von Fondsgesellschaften) sind der klassische Interessenkonflikt
- Meine Faustregel: Wenn eine Beratung «kostenlos» ist, zahlt sie jemand anderes — meist du am Ende
Die 7 Kriterien für einen echten unabhängigen Finanzplaner Schweiz
1. Keine institutionelle Bindung
Ein unabhängiger Finanzplaner ist an keine Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft gebunden. Er hat keinen Arbeitgeber im Finanzsektor, keine exklusiven Vertriebsverträge, keine «bevorzugten Partner».
2. Reine Honorarvergütung
Du zahlst direkt für die Beratung — Stundensatz oder Pauschale. Kein Fixum von einer Bank, keine Provision von einer Versicherung, keine Erfolgsbeteiligung an vermittelten Produkten. Das Honorar ist der einzige Umsatzstrom.
3. Verzicht auf Retrozessionen
Retrozessionen sind Kickbacks: Fondsgesellschaften zahlen dem Berater bis zu 50 % der jährlichen Verwaltungsgebühr zurück, wenn er ihre Produkte empfiehlt. Ein echter unabhängiger Finanzplaner verzichtet vollständig auf diese Zahlungen — und dokumentiert das schriftlich.
4. Ganzer Marktzugang
Ein unabhängiger Planer kann Produkte aller Anbieter empfehlen — von VIAC bis Frankly, von IBKR bis SAXO, von Baloise bis Zurich. Ein «unabhängiger» Berater, der immer nur die gleichen drei Fonds empfiehlt, ist nicht wirklich unabhängig.
5. Transparente Preisliste
Auf der Website oder im Erstgespräch klare, nachvollziehbare Preise: Stundensatz, Erstgespräch, Themen-Analyse, Vorsorgeplanung. Kein «Melden Sie sich für ein individuelles Angebot» — das ist das Muster von Verkäufern, nicht von Beratern.
6. Schriftlicher Bericht als Standard
Am Ende des Beratungsprozesses bekommst du einen schriftlichen Bericht mit Empfehlungen und Begründungen. Nicht nur ein Verkaufsprospekt mit einer «Empfehlung», sondern eine Analyse deiner Situation und mehrere Handlungsoptionen mit Vor- und Nachteilen.
7. Zulassungsstatus dokumentiert
Als Finanzplaner in der Schweiz unterliegt er dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG). Er sollte bei einer Ombudsstelle registriert sein und auf Verlangen seine Zulassung zeigen können.
Im September 2024 hat mich eine Kundin aus Bern kontaktiert — sie war bei einem «unabhängigen Vorsorge-Experten» in einem klassischen 60-Minuten-Termin gewesen. Er hatte 5 Fonds empfohlen und eine gemischte Lebensversicherung. Als sie später fragte, ob er Provisionen bekommt, sagte er: «Wir sind unabhängig, wir arbeiten mit vielen Anbietern zusammen.» Auf Nachfrage kam raus: er bekam von jeder Fondsgesellschaft Retrozessionen zwischen 0,3 und 0,7 Prozent pro Jahr, plus einmalige Vertriebsprovision auf die Lebensversicherung von CHF 8'400. «Unabhängig» hiess bei ihm: nicht bei einer einzelnen Bank angestellt. Nicht: frei von Vertriebsinteressen. Der Unterschied ist entscheidend.
Die eine Frage, die alles klärt
Wenn du nur eine einzige Frage im Erstgespräch stellst, dann diese: «Wie und von wem wirst du bezahlt — und wie hoch ist deine Vergütung in meinem Fall?»
Ein echter unabhängiger Finanzplaner antwortet klar: «Von dir, per Stundensatz CHF X, geschätzter Aufwand Y Stunden, keine Provisionen von Anbietern.» Ein Verkäufer wird ausweichen: «Wir arbeiten mit vielen Partnern», «Die Kosten sind in den Produkten enthalten», «Das ist branchenüblich». Diese Antworten sind das Signal zum Gehen.
Der rechtliche Rahmen: FIDLEG
Seit 2020 gilt in der Schweiz das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG). Es regelt die Pflichten von Finanzdienstleistern — inklusive Transparenzpflichten bei Provisionen. Kein Berater in der Schweiz darf dir seit 2020 verschweigen, wie er bezahlt wird. Wenn er trotzdem herumdruckst: raus da.
Häufige Fragen
Was macht einen Finanzplaner wirklich unabhängig?
Drei Dinge zusammen: keine institutionelle Bindung an Bank, Versicherung oder Fondsgesellschaft. Reine Honorarvergütung durch den Kunden. Verzicht auf Retrozessionen von Produktanbietern. Alle drei Kriterien müssen erfüllt sein — sonst ist es Marketing, nicht Unabhängigkeit.
Sind alle Finanzplaner in der Schweiz unabhängig?
Nein. Die grosse Mehrheit arbeitet auf Provisionsbasis — angestellt bei Banken, Versicherungen oder als «freie» Vermittler, die Kickbacks bekommen. Echte Honorar-Finanzplaner sind eine kleine Minderheit, die aber wächst.
Was sind Retrozessionen?
Kickbacks: Vergütungen, die Berater vom Produktanbieter bekommen, wenn sie ein Produkt empfehlen. Typisch: 0,3 bis 0,7 Prozent pro Jahr auf das investierte Volumen. Bei CHF 500'000 also CHF 1'500 bis 3'500 pro Jahr — laufend, so lange du das Produkt hast. Das ist ein struktureller Interessenkonflikt.
Muss ein Finanzplaner in der Schweiz Provisionen offenlegen?
Ja, seit FIDLEG 2020. Aber die Praxis ist unterschiedlich — manche Berater weisen Provisionen nur auf Nachfrage aus, andere aktiv. Ein wirklich transparenter Berater macht das ungefragt.
Was kostet ein wirklich unabhängiger Finanzplaner?
Auf Honorarbasis: Stundensatz zwischen CHF 180 und CHF 280. Eine vollständige Vorsorgeplanung liegt bei CHF 1'500 bis 3'000. Details in unserem Ratgeber zu Finanzplaner Kosten.
Wo finde ich einen unabhängigen Finanzplaner Schweiz?
Über den Schweizerischen Verband der Finanzplaner (SVDF), über Empfehlungen von Steuerberatern und Notaren, oder direkt über Google mit Filtern wie «Honorarberatung» oder «Fee only». Bei der Auswahl auf die 7 Kriterien in diesem Artikel achten.
Mein Take dazu
Ein wirklich unabhängiger Finanzplaner Schweiz ist selten — aber sein Wert ist gross. Er ist der einzige Berater, den du wirklich als Anwalt in eigenen Sachen einsetzen kannst. Alle anderen — Bankberater, Versicherungsvertreter, provisionsgetriebene «freie Vermittler» — arbeiten für einen anderen Auftraggeber, auch wenn du das Gespräch führst. Meine Empfehlung: bei jedem angeblichen Finanzplaner die eine Frage stellen: «Wie und von wem wirst du bezahlt?» — die Antwort bestimmt alles Weitere. Mehr im Pillar Finanzplaner Schweiz.
– Fabio Marchesin, FinanzFabio
Bis bald,
FinanzFabio
🗞 Über den Autor
Fabio Marchesin – Unabhängiger Finanzplaner & Gründer FinanzFabio
Fabio ist eidg. dipl. Finanzplanungsexperte und betreibt seit Oktober 2018 den grössten unabhängigen Schweizer Finanzblog. 258'000+ Follower-Community. Bekannt aus NZZ, Tagesanzeiger, Blick, 20 Minuten, Handelszeitung, Finews. Er berät keine Produkte, sondern Menschen.
ℹ️ Transparenz-Hinweis: Dieser Artikel wurde unter Einsatz von KI-Tools (Claude, Gemini) recherchiert und vorstrukturiert, anschliessend redaktionell überarbeitet, mit Fabios Erfahrung als Finanzplaner ergänzt und faktengeprüft.