Die neuen AHV-Renten sind bekannt und somit die Vorsorge Kennzahlen 2023. Spannend für dich die neuen Säule 3a Beiträge.
Das Wichtigste in Kürze
- Die maximale AHV-Rente wurde auf CHF 29'400 angepasst
- Damit verändern sich alle Vorsorge Kennzahlen 2023
- Die Eintrittsschwelle in die Pensionskasse ist mit CHF 22'050 höher
- Du kannst jetzt CHF 7'056 in die Säule 3a einzahlen
Die neue maximale AHV-Rente bestimmt die Vorsorge Kennzahlen 2023
Die maximale AHV-Rente wird von CHF 28'680 auf 29'400 im Jahr erhöht. Das ist im Vergleich zur letzten Erhöhung viel. 2021 wurde die Rente um CHF 240 erhöht, jetzt um satte CHF 720 - nicht schlecht Herr Specht.
Spannend an dieser Stelle, vor 40 Jahren war die maximale Rente noch CHF 13'200. Der Anstieg kommt daher, wie auch dieses Jahr, dass die AHV der Inflation angepasst wird. Die Schweiz hat aktuell eine Inflation von 3.3 %, die Erhöhung ist aber lediglich 2.5 %.
Für verheiratete gibt es nach wie vor eine plafonierte Rente von 150 %. Maximal CHF 44'10.
Für die volle Maximalrente aus der AHV musst du, während 44 Jahren im Schnitt mindestens CHF 88'200 verdient haben.
Neue Kennzahlen auch im BVG
Der Rattenschwanz geht weiter, auch in der zweiten Säule. Die neue Eintrittsschwelle in die Pensionskasse beträgt CHF 22'050. Für teilzeitarbeitende wird es also wieder schwieriger, in der beruflichen Vorsorge aufgenommen zu werden.
Der Koordinationsabzug wird auf CHF 25'725 erhöht. Dies führt zu einem maximal koordinierten BVG-Lohn von CHF 62'475. Das heisst, bis zu diesem Lohn bist du versichert und du sparst auch bis zu diesem Einkommen.
Massgebender max. Lohn | BVG-Koordinationsabzug | max. koordinierter BVG-Lohn |
88'200 | -25'725 | 62'475 |
Der minimal koordinierte BVG-Lohn beträgt CHF 3'675. Hier rechnest du genau umgekehrt. Du ziehst vom Koordinationsabzug die Eintrittsschwelle ab.
BVG-Koordinationsabzug | Eintrittsschwelle BVG | min. koordinierter BVG-Lohn |
25'725 | -22'050 | 3'675 |
Neue Säule 3a Beiträge
Kommen wir jetzt also zu der spannendsten Änderung bei den Vorsorge Kennzahlen 2023 für dich und mich. Nächstes Jahr darfst du deinen Dauerauftrag für die Säule 3a nämlich nach oben anpassen. Falls du einer Pensionskasse unterstellt bist, darfst du neu CHF 7'056 in die Säule 3a 2023 einzahlen.
Auch hier finde ich die Erhöhung hoch. 2021 wurden die Beiträge von CHF 6'826 lediglich auf CHF 6'883 erhöht. Das waren CHF 75. Jetzt wurden der maximale Säule 3a Beitrag um CHF 173 erhöht.
Natürlich ist das nur die logische Konsequent, wenn die AHV-Rente so stark erhöht wird. Wie gesagt, diese bestimmt alle anderen Vorsorge Kennzahlen 2023.
Selbständige, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind dürfen neu bis zu CHF 35'280 einzahlen. Da du maximal 20 % deines AHV-Lohnes einzahlen darfst, müsstest du dafür also satte CHF 176'400 verdienen.
Wieviel sind CHF 173 mehr genau?
Zurück zum Maximalbeitrag Säule 3a 2023. Diese CHF 173 mehr machen einiges aus, wenn du dein Geld in Wertschriften investierst. Ich erlaube mir, meinen Finanztaschenrechner zu zücken:
2021: CHF 6’883 x 40 Jahre a 7% Zinsen = 1’470’274
2023: CHF 7'056 x 40 Jahre a 7% Zinsen = 1'507'229
Ach wie ich sie liebe, die Magie des Zinseszins.
Du siehst, unser drei Säulensystem passt sich mit den Vorsorge Kennzahlen 2023 wieder den Gegebenheiten an.
Vorsorge Kennzahlen 2023 Kärtchen
Um das Ganze ein wenig übersichtlicher zu gestalten, kannst du hier das Vorsorge Kennzahlen 2023 Kärtchen runterladen. Bitte, gern geschehen.
Bis bald,
FinanzFabio
Ps. Lass mir gerne ein Herzchen da, wenn dir das neue Kennzahlenkärtchen gefällt.
Sali Fabio
Danke fürs aufführen, Herz ist dagelassen 🙂 jedoch ist mir bei der IV etwas aufgefallen:
Die Renten sind ab 01.01.2022 wie folgt aufgebaut:
40% IV = Viertelrente von 25% Rente, bis 49% pro Prozent IV-Grad + 2.5% Rente, also 41% =27.5%, 42% = 30% usw.
50-69% IV = % der Rente, also 56% IV-Grad =56% IV-Rente.
70+% = Volle Rente wie bisher.
Siehe auch Merkblatt 4.01 der AHV/IV
Nur als konstruktiver Tipp 🙂
Hallo Fabio
Hat die 13. AHV-Rente nun auch einen Einfluss auf die anderen Sozialversicherungskennzahlen (2. Säule und Säule 3a)?
Falls ja, würde ja u.a. die Eintrittsschwelle sowie der Koordinationsabzug im BVG steigen und dadurch würden Personen mit wenig Einkommen zusätzlich bestraft…
Oder mache ich da einen Überlegungsfehler?
Hallo Roli
Spannende Frage. Ich befürchte, dass wissen die Initianten selbst noch nicht. Genau so wenig wie die Finanzierung.