Zum Hauptinhalt springen
Logo FinanzFabio – Schweizer Finanzblog
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Vorsor­ge­auf­trag und Pati­en­ten­ver­fü­gung

Dienstagabend durfte ich an einem Vortrag über den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung in der Schweiz teilnehmen. An dieser Stelle herzlichen Dank an René Bätschmann und seine Frau Ingrid von der VoBox AG. Ihr kennt mich, ich mache selten bis gar keine Werbung für etwas, möchte aber hier den beiden ein Kompliment aussprechen. Es war nicht der klassische Monolog, wie normalerweise solche doch sehr emotionalen Themen, abgehandelt werden, sondern ein Dialog zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Die gestellten Fragen aus dem Publikum wurden direkt vor Ort beantwortet.

Warum du einen Vorsorgeauftrag brauchst

2013 wurde das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft gesetzt. Damit wurde das über 100 Jahre alte Vormundschaftsrecht abgelöst. Wie umfangreich das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist, sieht man schon an der Menge der Gesetzesartikel. ZGB Art. 360 bis Art. 456 gehören hier dazu. Die bisherigen Laienbehörden wurden durch die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ersetzt.

Wir können unser Leben lang, solange wir noch klar denken können, unsere Finanzen optimieren, unser Geld anlegen, selbstständig werden und ein Unternehmen aufbauen oder mit einem Ehe- und Erbvertrag unsere Lebenspartner absichern - doch das alles nützt nichts, wenn wir urteilsunfähig werden und jemand Fremdes, die KESB, sich unserem Vermögen, Unternehmen oder sogar unserer Altersobhut annimmt.

Als Beispiel haben wir hier den Fall einer älteren Dame. Sie wurde notfallmässig ins Spital eingeliefert, weil sie die Treppe herunterfiel und operiert werden musste. Nach dem Spitalaufenthalt wurde die gute Dame, gegen den Willen ihres Ehemannes, in ein Altersheim gebracht. Nach drei Monaten verstarb sie traurigerweise dort.

Warum war der Ehemann machtlos?

Situtation für Verheiratete

Laut Gesetz für Verheiratete und eingetragene Partnerschaften besteht zwar ein gegenseitiges, aber nur limitiertes Vertretungsrecht in der Schweiz. Limitiert heisst, dass es nur gültig ist für Rechtshandlungen im üblichen Unterhaltsbedarf, für die eingeschränkte Verwaltung des Vermögens und die Erledigung der Post. Doch selbst eingeschriebene oder schon nur persönlich adressierte Briefe, darf der Ehemann oder die Ehefrau nur mit Zustimmung der KESB öffnen.

Selbst Verheiratete haben nur ein limitiertes Vertretungsrecht
Selbst Verheiratete haben nur ein limitiertes Vertretungsrecht

Neben den unfreiwilligen Kosten des Altersheim bekam der trauernde Witwer noch eine gesalzene Rechnung der KESB. CHF 7'000 wurden für den Aufwand der KESB verrechnet. Wie gesagt, der Ehemann war machtlos und hätte das Ganze mit einem Vorsorgeauftrag seiner verstorbenen Gattin vermeiden können. Geil finde ich übrigens, dass die KESB auch die Kinder der betagten und urteilsunfähigen Leute zur Kassen bitten darf.

Wie sieht es bei Ledigen aus

Hier haben wir eigentlich den Supergau. Aus gesetzlicher Sicht haben die Ledigen keinerlei Vertretungsrecht durch irgendjemanden ausser der KESB. Diese bestimmt dann einen Vertreter. Willst du das wirklich? Wenn ich jetzt an mich selbst denke, mein Vermögen, meine Bauprojekte, meine ETFs und Aktien, sonstige Beteiligungen - na dann gute Nacht. Mit einem Vorsorgeauftrag können wir das jetzt noch regeln.

Was ist ein Vorsorgeauftrag

Mit dem Vorsorgeauftrag bezeichnet eine handlungsfähige Person eine natürliche oder juristische Person als Vorsorgebeauftragte/r, die im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit die

  • Personensorge
  • Vermögenssorge
  • Vertretung im Rechtsverkehr
  • Patientenverfügung

übernehmen soll.

Auf deutsch: du beauftragst jemanden, der, falls du Urteilsunfähig wirst, dich in diversen Rechtsgeschäften vertritt und für deine Interessen einsteht.

Ein Beispiel: wenn du viele Einzelaktien hast, wer kümmert sich um diese? Wer verhindert, dass diese in einem absoluten Tief verkauft werden? Oder deine Dividendenstrategie aufgelöst wird? Dafür könnte ich ja Thomas den Sparkojoten beauftragen :p

Was ist eine Patientenverfügung

Die Patientenverfügung bezieht sich auf medizinische Massnahmen wie ärztliche Heileingriffe.

  • Regelt vorsorglich die ärztlichen Massnahmen bei einem medizinischen Notfall
  • Kann auch mit der Willensbezeugung in Bezug auf die Organspende ergänzt werden

Ein Beispiel: du hast einen Autounfall und wirst ins Spital eingeliefert. Die Ärzte reanimieren dich und du überlebst, trägst aber bleibende Schäden. Vielleicht wolltest du dieses Szenario immer vermeiden? Mit einer Patientenverfügung kannst du den Ärzten genau das mitteilen: ich will nicht reanimiert werden!

Übrigens, eine umfassende Patientenverfügung solltest du zusammen mit deinem Hausarzt erstellen. Diese umfasst sehr viel medizinisches Fachchinesisch, welches du selbst nicht verstehen wirst. Ausser du hast Medizin studiert.

Die Generalvollmacht

Was heute leider viel zu oft vergessen wird, selbst von Anwälten, ist die Generalvollmacht.

Diese wird bei Eintritt einer Urteilsunfähigkeit als Übergangslösung bis zur Validierung des Vorsorgeauftrages durch die KESB verwendet. Bis der Vorsorgeauftrag von der KESB genehmigt wird, kann es bis zu sechs Monate dauern. In dieser Zeit kann der Vorsorgebeauftragte mit der Generalvollmacht sich bereits um deine Angelegenheiten kümmern.

Bei den Banken wird es natürlich wieder besonders mühsam. Diese akzeptieren selbst Generalvollmachten nicht immer. Mein Tipp an dieser Stelle: 1. zusätzliche Bankvollmachten heute schon erstellen und 2. wenn du verheiratet bist und/oder du ein gemeinsames Konto mit jemanden hast, sieh zu, dass ihr beide auch einzelne Kontos habt. Am besten mit drei bis sechs Monaten Fixkosten, für beide, auf jedem Konto. Quasi ein Notgroschen für beide von beiden.

Nicht zu verwechseln mit Ehe- und Erbvertrag

Wenn du bis hierhin gelesen hast und denkst: ich habe einen Ehe- und Erbvertrag mit meinem/r Partner/in und ein Testament, ich brauche das nicht! - Falsch!

Ein Ehe- und Erbvertrag ist zwar genau so wichtig wie ein Vorsorgeauftrag, nützt aber nichts, da es zwei total unterschiedliche Dinge sind. Der Ehe- und Erbvertrag regelt deine Finanzen, wenn du stirbst, nicht aber, wenn du urteilsunfähig wirst. Siehst du den Unterschied?

Lass dein Lebenswerk nicht fremdbestimmen

Michael Schumacher und die KESB

Wie drastisch ein Eingriff der KESB sein kann, zeigt ein sehr prominentes Beispiel: Michael Schumacher.

Michael Schumacher wird von der KESB betreut
Michael Schumacher wird von der KESB betreut

Schumachers Familie wollte nach dem Unfall aus der Schweiz wegziehen, die KESB erlaubte dies nicht.

Hier möchte ich die Frage in den Raum stellen, wie sich die KESB anmuten kann, ein Vermögen von 650 Millionen Euro besser zu bewirtschaften als Michaels persönliches Finanzteam.

Warum ich gerade Michael Schumacher erwähne? Es verdeutlicht den Punkt, dass niemand wirklich gegen Urteilsunfähigkeit geschützt ist. Du kannst am Morgen quietschfidel aufstehen, mit deiner Familie Skifahren gehen und einen Unfall haben, der dein Leben für immer verändert.

Der Unternehmer und seine Firma

Ein weiteres Beispiel ist der Unternehmer, welcher eine Schreinerei besitzt, die zwölf Angestellte hat.

Auch er fiel nach einem Unfall ins Koma. Seine Ehefrau und der stellvertretende Geschäftsführer führten den Laden weiter, bis die KESB an der Tür klingelte. Es sei eine Frechheit, die Schreinerei weiter laufen zu lassen, ohne Rücksprache mit ihnen.

Rücksprache mit ihnen? Nur um das Ganze noch einmal zu verdeutlichen - die KESB wird in den meisten Fällen die Firma umgehend verkaufen oder liquidieren, da sie schlicht keine Ahnung haben, wie man Unternehmen führt. Selbst wenn ein Ehepaar je hälftig an einer Firma beteiligt ist, kann die KESB in diesem Moment über 50% der Firma mitentscheiden.

Nun, sie liessen die Schreinerei trotzdem weiterlaufen. Ein Verfahren der KESB dauert nämlich auch ein paar Monate. Der Schreinermeister wachte nach zwei Monaten glücklicherweise wieder auf und machte als erstes einen Vorsorgeauftrag. Glück im Unglück.

Es zeigt aber, nicht nur du und deine Familie sind betroffen, auch andere Familien können involviert werden. Was wäre, wenn die KESB den Laden geschlossen hätte? Wir hätten zwölf Leute auf der Strasse gehabt, die sich einen neuen Job suchen müssten.

Wohneigentum im Miteigentum

Alle, die je eine Wohnung oder ein Haus nicht alleine sondern zu zweit gekauft haben, wissen, was Miteigentum bedeutet. Da der Beitrag sonst noch viel länger wird, verzichte ich hier auf eine Erläuterung und schreibe ein andermal ausführlich darüber.

Anyway, weisst du was passiert, wenn dein Partner urteilsunfähig wird und ihr die Wohnung zusammen gekauft habt? Jap, die KESB darf auch hier mitreden. Wieso? Schau mal im ZGB Art. 169 an.

Noch schöner wird es, wenn dir die Wohnung selbst gehört und dein Lebenspartner darin wohnt. Die KESB darf die Wohnung verkaufen, dein Partner muss ausziehen.

Aufbewahrung der Dokumente

Wenn du dich bereits um den Vorsorgeauftrag, die Patientenverfügung und Generalvollmacht gekümmert hast - Kompliment!

Was jetzt noch genau so wichtig ist, du musst deine nahestehenden Menschen darüber informieren. Hast du einen Unfall und bist nicht mehr ansprechbar, müssen die Leute wissen, wer verantwortlich ist und vor allem auch, wo du die ganzen Papiere gelagert hast.

Ich weiss, dass viele ihre Dokumente bei ihrem Anwalt oder Notar gelagert haben. Auf den ersten Blick eine gute Idee, bei genauerer Betrachtung aber völliger Humbug.

Gerne dazu nochmals das Beispiel mit dem Autofahrer, der einen Unfall hat. Hast du den Unfall nach der Party Freitagabends, wirst du bis Montagmorgen 17 Mal reanimiert, bis dein Notar aufmacht und allen erklärt, dass du das überhaupt nicht willst.

Eine mögliche Lösung

Notfallkarte VoBox AG
Notfallkarte der VoBox AG

Die VoBox AG bietet hier eine geniale Lösung an. Sie bewahrt alle Dokumente für dich auf. 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr kann man eine Notfall-Hotline anrufen, welche die Dokumente sofort zur Verfügung stellt. Das beste daran, du kriegst eine persönliche Notfallkarte in der Grösse einer Kreditkarte. Führst du diese im Portemonnaie mit, können auch die Ärzte und Spitäler die VoBox AG anrufen und die Patientenverfügung verlangen. Ziemlich clever.

Weitere Dienstleistungen kannst du auf der Webseite der VoBox AG entnehmen. Überhaupt ist die Webseite sehr informativ. Schau mal bei ihnen vorbei und richte liebe Grüsse von mir aus, wenn du ihren Service in Anspruch nimmst.

Pass auf bei Vorlagen aus dem Internet

Grundsätzlich kann jeder selbst einen Vorsorgeauftrag erstellen. Ich persönlich würde das aber nie selbst machen. Nicht einmal Philipp. Warum? Was nützt mir ein Vorsorgeauftrag, wenn er nicht gültig ist? Vorlagen, die schon etwas älter sind, vor allem jene vor 2013, sind höchst wahrscheinlich nicht mehr aktuell und auch nicht an die immer wieder ändernden Formvorschriften angepasst.

Die Formvorschriften für den Vorsorgeauftrag klingen einfach: alles von Hand geschrieben oder notariell beglaubigt. Soweit so gut.

Handgeschrieben hat übrigens den Vorteil, dass man Ergänzungen von Hand hinzufügen kann und somit nicht immer wieder den Notar bezahlen muss.

Die Bank schlampt

Bei der Validierung der Vorsorgeaufträge durch das KESB werden immer wieder Vorsorgeaufträge abgelehnt, selbst wenn diese mittels Vorlagen von Banken erstellt wurden. Diese halten nicht alle Formvorschriften ein und sind deshalb ungültig. Ihr seht, Banken sollten sich um Kontoführungen kümmern und nicht um Rechtliches.

Wichtige Ergänzung im Vorsorgeauftrag

Tut mir den Gefallen und erwähnt in eurem Vorsorgeauftrag, dass Hilfspersonen beigezogen werden dürfen. Ansonsten kann es Probleme mit dem Datenschutz geben und nicht einmal dein langjähriger Treuhänder darf deine Steuererklärung ausfüllen, wenn du dazu nicht mehr in der Lage bist. Die Bürokratie hat hier echt next Level erreicht.

Wir habens fast geschafft

Zum Schluss noch ein Tipp, wer dein Vorsorgebeauftragter sein könnte.

Wenn deine Vermögensverhältnisse einfach sind, empfiehlt es sich einen Beauftragen für alles einzusetzen. Also für die:

  • Personensorge
  • Vermögenssorge
  • Vertretung im Rechtsverkehr
  • Patientenverfügung

Die Problematik, wenn du für alles verschiedene Leute einsetzt ist schlicht, dass diese sich auch einig sein müssen. Sind sie es nicht, du erahnst es, kommt wieder die KESB zum Zuge.

Beispiel: meine Mutter übernimmt meine Personenvorsorge und steckt mich in ein 1A betreutes Wohnen. Philipp wurde mit meiner Vermögenssorge beauftragt und will nicht soviel Geld für das betreute Wohnen bezahlen.

Sowas passiert immer und immer wieder. Leider.

Wer kompliziertere Vermögensverhältnisse und Familiensituationen hat, sollte mit allen Vorsorgebeauftragten reden und die eigenen Wünsche auch schriftlich klar äussern, wie was genau gehandhabt werden soll, im Fall der Fälle. Dies fällt sicher allen einfacher, die schon immer in der Beziehung über Geld redeten.

Sorry für den sehr langen Beitrag, mit der ganzen Geschichte ist aber einfach nicht zu spassen. Deswegen organisiere ich für Interessierte einen Informationsabend ab acht Personen zu diesem Thema im Raum Lenzburg AG. Wenn du dabei sein willst, alleine oder mit PartnerIn, schreib mir einfach eine Mail.

-Fabio

Ps. Wenn du noch mehr wissen willst, hier kannst du die Präsentation der VoBox AG vom letzten Dienstag downloaden.

Hat dir dieser Beitrag gefallen?

27

10 Kommentare

  1. Hi Fabio

    Toller Beitrag, vielen Dank, ja wir haben auch ein Beinahe gehabt, Ende 30, 2 Kinder und 6 Mt. Spital und Reha – glücklicherweise ging es ohne, aber in der Tat wir müssen da unbedingt schauen, Haus, Aktien…
    Habe letzte Woche Unterlagen der Pro Senecture kommen lassen, toll, jetzt mache ich mich ans Werk – Danke.

    1. Hallo Mia

      Freut mich zu hören, dass alles gut gegangen ist schlussendlich.

      Meld dich ungeniert wenn ich dir helfen kann.

      FinanzFabio

  2. Hallo Fabio
    Soll das jeder machen?
    Ich habe keine grossen Finanzen und dergleichen. Teile mir eine Mietwohnung mit meinem Partner, bin nicht verheiratet und habe keine Kinder. Nimmt mich wunder was du sagst.
    Danke und Gruss
    Sabrina

    1. Hallo Sabrina

      Im Artikel habe ich mich, als FinanzFabio sicher verständlich, mehr auf die Vermögenswerte und Eigenheime fokussiert. Was du nicht vergessen darfst, ist die Personenvorsorge. Mir graust der Gedanke, dass jemand über mich bestimmen wird, der mich nicht kennt, nicht weiss wie ich fühle und denke. Auch rate ich Dir, dich um die Patientenverfügung zu kümmern. Und für deinen Partner ein Besuchsrecht im Krankheitsfall einzuräumen. Ansonsten dürfte er dich nicht einmal besuchen, wenn du ins Spital eingeliefert wirst.

  3. Hoi Fabio,
    irgendwie funktioniert der Link zur Präsentation der VoBox AG nicht richtig. Könntest du mir die Präsentation auch per Mail senden? 🙂
    Danke!

    1. Hallo Oliver

      Da stimmt was nicht. Muss ich mir genauer anschauen. Ich maile dir die Präsentation sobald ich kann.

      In der Zwischnzeit kannst du gerne meinen neusten Podcast hören. Es dreht sich auch um den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung – mit René Bätschmann von der Vobox AG.

      Bis bald,

      FF

  4. Hoi Fabio
    Was hältst du von https://www.tooyoo.ch/
    Für eine AllInOne Lösung, die dann noch digital ist, bin ich gerne bereit auch einen gewissen Betrag zu bezahlen.
    Danke fürs Teilen allfälliger Erfahrungswerte.
    LG Roman

    1. Hallo Roman

      tooyoo kenne ich persönlich nicht. Habe auch schon davon gehört, aber ob es gut ist, weiss ich nicht.

      Bis bald,

      FinanzFabio

Kommentare sind geschlossen.

Termin buchen (Öffnet in neuem Tab/Fenster.)