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Warum Ehepaare unbe­dingt auch eigene Bank­konto brau­chen

"Eus isches wichtig, dass mini Frau finanziell guet abgsicheret isch, wenn mir öpis wörd passiere."

"De wöri vorschlah, er eröffnet beid na je es Konto uf de eignig Name, statt zäme eis zha uf beid Näme."

*verständnislose Blicke*

So lief ein Gespräch mit zwei Finanzplanungskunden letzte Woche ab. Das Ehepaar erwartete wohl als allererstes eine Empfehlung für eine Todesfallrisikoversicherung oder sowas in der Art. Doch manchmal oder besser gesagt, viel zu oft, gehen die unkompliziertesten Basics vergessen.

Bankkonti auf zwei Namen

Wer heiratet sagt ja. Ja zu einem gemeinsamen Leben, ja zu den guten und den schlechten Zeiten. Und natürlich auch ja, die Einnahmen und die Ausgaben zu teilen. Zumindest, wenn kein spezieller Ehevertrag aufgesetzt wurde, was ich jedem empfehlen würde. Aber bleiben wir bei der 0815 Eheschliessung.

Wenn du die Einnahmen, also beide Löhne und die Ausgaben wie Miete, Krankenkasse, Natelabo, Versicherungen, Autos usw. sowieso teilst, dann kannst du das ja auch gleich mit einem Konto für beide lösen. Die Löhne kommen rein, es werden alle Fixkosten und sonstigen Rechnungen bezahlt und wenn noch was übrig bleibt, häuft sich auf dem Konto vielleicht auch noch ein Überschuss an. (Ich verkneif es mir hier nochmal zu erwähnen, das man zuerst Geld auf die Seite legen sollte mit einem automatisiertem Sparauftrag.)

Die Problematik mit einem Konto

Gehen wir davon aus, dass ihr nach ein paar Jahren wirklich einen grösseren Betrag auf der Seite habt, sagen wir CHF 200'000. Gehen wir weiter davon aus, dass du ganz plötzlich, warum auch immer, verstirbst. Zurück lässt du zwei Kinder und eine Ehefrau oder einen Ehemann. Die Bank kriegt Wind von der ganzen Miserie, drückt dir sicher auch ihr Beileid aus und sperrt dann das gemeinsame Konto. Ja hallo gehts noch? Jap, es geht noch. Die Bank tut genau das, was sie tun muss. Das gemeinsame Konto einfrieren, bis das Erbe geregelt ist. Die Hälfte auf dem Konto gehört nämlich dem verstorbenen. Das heisst, die Hälfte der Hälfte, gehört den Kindern. Wären in diesem Beispiel doch CHF 50'000.

Das kann schnell gehen, das kann aber auch länger dauern. Und obwohl dein Name und der Name deiner besseren Hälfte auf dem Konto ist, alleine kommt ihr nicht mehr an das Geld ran.

In der Praxis verläuft dann das ganze so, dass deine Hinterbliebenen mit den Rechnungen zur Bank gehen, und diese Fragen müssen, ob sie ihr eigenes Geld brauchen darf, um die Rechnungen zu bezahlen, bevor die Mahnungen und Betreibungen sich stapeln. Nochmal: du musst die Bank fragen, ob sie dir dein eigenes Geld gibt.

Die einfache Lösung

Wer einen Todesfall in der engsten Familie zu betrauern hat, kann zusätzliche finanzielle Probleme nicht auch noch gebrauchen. Speziell wenn es rein finanziell kein akutes Problem ist, sondern nur eine Formalität, die man sehr einfach hätte umgehen können.

Die einfachste Lösung wäre folgende Aufteilung:

Ein gemeinsames Konto, ein Konto auf den Namen der Frau und ein Konto auf den Namen des Mannes.

Auf den jeweiligen Konti auf einen Namen wäre dann jeweils ein Notgroschen für mehrere Monate. In diesem Beispiel wären je CHF 50'000 sinnvoll. Auf dem gemeinsamen Hauptkonto wären dann CHF 100'000.

Wie genau du die Summen mit deiner Ehepartnerin oder Ehepartner aufteilst, spielt keine Rolle. Es sollte nur genug auf jedem Konto sein, dass du ein paar Wochen oder Monate überbrücken kannst, bis die Erbteilung geregelt ist. Somit musst du bei der Bank nicht Bittibätti machen um an dein eigenes Geld zu kommen.

Compte-joint

Witziges Wort, dass sich die Banken hier einfallen liessen. Dahinter versteckt sich ein spezielles Konto, welches beim Thema die Erbausschlussklaussel speziell geregelt hat. Die Kundenbeziehung wird vom überlebenden Teilhaber weitergeführt und die Erben sind faktisch von der Nachfolge ausgeschlossen. Prüfe dies aber zwingend mit deiner Bank, ob es bei ihnen und deinem Bankkonto explizit so geregelt ist.

Weitere Beispiele

Freunde von mir handeln das ganze noch mal anders. Sie haben ein gemeinsames Konto, auf welches beide Löhne fliessen. Von diesem Konto erhalten bei CHF 1'000 auf ihr eigenes Konto, quasi als Taschengeld mit dem sie machen können was sie wollen (verreisen mit Freunden, Shoppingtour, etwas trinken gehen mit Arbeitskollegen usw). Mit dem Rest bezahlen sie alle gemeinsamen Ausgaben. Hier sind also schon drei Konti vorhanden. Ob es dann auch reichen wird, wenn einem der beiden etwas passiert, weiss ich nicht. Aber wenn die Konti schon da sind, ist das Geld ja schnell überwiesen.

Weitere Absicherungen

Mit einem eigenem Konto kommst du also vorerst über die Runden, bis die ganze Bürokratie über die Bühne geht.

Wenn deine Familie aber auf das Einkommen des Haupterwerbers angewiesen ist und dieses wegfällt, müssen eventuell noch weitere Massnahmen getroffen werden.

Eingangs habe ich die Todesfallrisikoversicherung erwähnt. Das ist sicher die bekannteste Möglichkeit. Bevor du jetzt aber blind so eine abschliesst, mach dich zuerst einmal über deine gesamtheitliche Vorsorge schlau. Evtl. ist ja bereits in deiner Pensionskasse eine Todesfallsumme versichert. Oder vielleicht hast du eine Zusatzversicherung in deiner Krankenkasse abgeschlossen. Wie immer, mein Blogbeitrag ist keine Beratung, ich mache dich nur auf Risiken aufmerksam und will dich zum nachdenken anregen. Und natürlich auch dazu, dass du deinen Finger aus dem Allerwertesten ziehst und selbst Verantwortung für deine Finanzen übernimmst. Bei Fragen helfe ich dir natürlich gerne weiter.

Bis bald,

FinanzFabio

Ps. ich würde mich über ein Herzchen freuen, damit ich weiss, auch bei 32 Grad werden meine Beiträge gelesen und geschätzt.

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11 Kommentare

    1. Hoi Fabio,
      Danke für Deinen Artikel!
      Wir wollen die 1. Strategie machen: jeder behält sein Konto aber wir machen ein Gemeinsames dazu auf, vom dem wir dann die gemeinsamen Fixkosten zahlen.
      Frage: welche Bank würdest Du empfehlen für so ein Gemeinschaftskonto? Würden gerne 2mal Debitkarte und Kreditkarte dazu haben.
      Leider bietet bspw. Noch keine Gemeinschaftskonten an. Hast Du da Tipps?
      LG,
      Philip

      1. Hallo Philip

        Leider kann ich dir hier nichts empfehlen, ich kenne nicht alle Bankkonten der Schweiz. Ich persönlich bin ja bekanntermassen sehr zufrieden mit Zak, die bieten aber kein Gemeinschaftskonto, welches ich auch nicht brauche, da nicht verheiratet.

        Sorry da kann ich wirklich nicht weiter helfen.

        Bis bald,
        FF

        1. Wie genial ist es, dass Du so rasch antwortest – danke! Wir sind am benchmarken, aber irgendwie ist es dermassen mühsam, bei den ganzen Packages einen solide Überblick zu kriegen, dass wir am Ende wohl doch in den sauren Apfel beissen und irgendwo halt die Gebühren zahlen werden.

          Neon hat mir übrigens geschrieben, dass sie Gemeinschaftskonten in der Pipeline haben, da darf man sich also schonmal vorsichtig drauf freuen. 🙂

          Ein grosses Lob, Dein Blog ist wirklich toll, hilft bestimmt vielen und macht auch Spass zu lesen!

          Und danke für die 50 Zak-$$$.

          1. Ja das ist der Vorteil wenn man den ganzen Tag online ist 😉

            Das wird spannend, wenn es Neon einführt!

            Du meinst wohl CHF 100, sollte doch für beide ein Konto sein 😉

            Bis bald,

            FinanzFabio

          2. Ich und meine Frau sind bei der AKB. 1 Konto auf 2 Namen. E-Banking mit 2 Handy Nummern, je eine eigene Debit Karte. Bzgl. der Kreditkarte habe ich keine Erfahrung. Bin sehr zufrieden. Leider seit anfangs Jahr nicht mehr umsonst.

  1. Lieber Fabio

    Herzlichen Dank für diesen informativen Artikel. Neben dem Aufwand zum Einrichten der Konti gibt es einen Grund, der bei vielen Paaren dazu führen dürfte, dass sie das nicht so handhaben werden. Bei drei statt einem Konto werden drei Mal die Kontoführungsgebühren anfallen, was z. B. bei der Luzerner Kantonalbank mit 36-72 CHF Kontoführungsgebühren pro Konto zu Buche schlagen würde…

    Die Lösung mit dem ZAK-Konto der Bank Cler ist für Leser deines Blogs naheliegend, aber erklär meinen pensionierten Eltern doch mal, dass sie ihre Bankkonti nur noch auf dem Handy einsehen können.

    Item. Noch eine Frage zur Erbverteilung: In deinem Beispiel hinterlässt der Verstorbene zwei Kinder, welche die Hälfte seines hinterlassenen Vermögens erben, insgesamt sind das 50’000 CHF, d. h. pro Kind sind es 25’000 CHF. Was geschieht mit diesem Geld? Wandert das auf ein Sperrkonto oder verwaltet dann die Mutter dieses Geld oder gibt es hier verschiedene Möglichkeiten?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    1. Hallo David

      Ich fand Kontoführungsgebühren ja schon immer scheisse. Aber so lange wir diese freiwillig zahlen, ist die Bank auch nicht gezwungen, diese wieder abzuschaffen.

      Wenn die Kinder schon erwachsen sind, bekommen sie das Geld ganz normal. Ich gehe davon aus, du meinst nicht Volljährige Kinder. Im schlimmsten Fall wird die KESB das Geld verwalten, bis die Kinder 18 sind. Im besten Fall verwaltet es die Mutter.

      Bis bald,

      FF

  2. Hallo Fabio, vielen Dank für den interessanten Beitrag! Wie würde es aussehen wenn ein Erbvertrag besteht welcher beim Ableben eines Ehepartners den anderen Ehepartner maximal begünstigt? Wenn die Bank über einen solchen Erbvertrag im Bild ist, würde sie trotzdem das Konto sperren, auch wenn damit ja der noch lebende Ehepartner voll begünstigt ist und die Kinder (noch) keinen Anspruch auf ihren Antil hätten? Vielen Dank und weiter so mit dem coolen Blog! 🙂

    1. Hallo Roberto

      Ich denke hier kommt es extrem auf die Bank und den Sachbearbeiter drauf an. Grundsätzlich müssten die Konten gesperrt bleiben, solange die Erbschaft nicht geregelt ist. Kinder können ja immer noch ihren Pflichtteil einfordern.

      Bis bald,

      FinanzFabio

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