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Prüfungsgebühren-FinanzFabio

Rück­erstat­tung Prüfungs­ge­büh­ren vor 2018

"Was zahlsch mer wenn dini Prüefigsgebühre zrug bechunsch?"

"Whuat?"

"Lueg dis Mail a, han was usegfunde."

"Huerre geil. Aber da musch mega vel Unterlage ha!"

So mein Whatsapp Verlauf vor ein paar Tagen. Die Rede ist von den Prüfungen vom Finanzberater IAF und Finanzplaner mit eidg. FA. Kostenpunkt: CHF 3'400.-

Es muss nicht eine Prüfung aus dem Finanzbereich sein. Es betrifft noch viele andere Weiterbildungen.

Totes Geld

Immer wieder bin ich erstaunt, wie Menschen in meinem Umfeld zu Geld kommen. Egal ob es CHF 20 oder CHF 10'000 sind. Ich freue mich von tiefsten Herzen für sie und bewundere, wie genial und einfach sie zu diesem Geld kamen.

Bild-Blogbeitrag-FinanzFabio

Oft sind es einfache Dinge, zum Beispiel den Keller räumen und die Sachen auf Facebook Marketplace stellen, statt weg zu werfen. Ein Projekt das ich selbst seit über zwei Jahren vor mich hin schiebe.

Manchmal sind es aber auch Handlungen wie etwas bewusst zu einem günstigerem Preis einkaufen und teuerer verkaufen.

Zum Schluss gibt es noch die Sachen, die absolut sichtbar sind für jeden, aber einfach Aufwand bedeuten. Deswegen machen wir es nicht. Schade, es handelt sich hier nämlich um totes Geld. Aber was ist mit dem Geld, welches du bereits ausgegeben hast und wieder zurück holen könntest?

Prüfungsgebühren vor 2018

An dieser Stelle muss ich wohl etwas ausholen.

Dass Ausbildungen in der Schweiz teuer sind weisst du sicher schon. Dass sie im Finanzbereich speziell teuer sind, kannst du dir vielleicht vorstellen. Dass es aber immer wieder Möglichkeiten gibt, einen Teil der Ausbildungskosten weiter zu verrechnen, weisst du eventuell noch nicht. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Die offensichtlichste ist wohl, wenn der Arbeitgeber einen Teil oder sogar die gesamte Weiterbildung übernimmt. Seit 2018 übernimmt aber auch der Bund einen grossen Teil der Ausbildungskosten. Je nach Ausbildung natürlich. Sage und schreibe bis zu 50% oder mehr. Das wären in meinem Fall, vor 2018, zwei Ausbildungen gewesen: Dipl. Finanzberater IAF und Finanzplaner mit eidg. FA. Also sprechen wir hier von mehreren tausend Franken. Natürlich ist die Empörung gross, wenn es genau ein Jahr nach deiner Ausbildung eingeführt wird und du diesen Beitrag nicht Rückwirkend einfordern kannst.

Was musst du dafür tun

Natürlich ging ich der Sache nach, als ich die Whatsapp Nachricht meines Freundes erhielt. Witzigerweise war mir Google für einmal keine Hilfe. Ich wollte es schon ruhen lassen, da meldete sich Philipp: CHF 3'400 - die verschenken wir sicher nicht! Los mach weiter!

Wer kann mir also am besten beantworten, ob die ganze geschichte stimmt? Es folgte ein längerer Mailverlauf mit dem Kanton Aargau:

Guten Tag Herr Marchesin

Ja, es ist grundsätzlich noch möglich, diese Prüfungsgebühren noch zurückerstattet zu erhalten.

Aber Achtung: Wir subventionierten damals keine Abschlüsse bzw. Diplome an Höheren Fachschulen (z.B. wie HF Betriebswirtschafter), sondern nur eidgenössische Abschlüsse!

Sie erhalten noch diese Woche ein Mail von Frau Meier*, welches Ihnen mitteilt, welche Unterlagen wir genau benötigen.

Freundliche Grüsse

Soweit so gut. Klingt schon einmal spannend. Bis jetzt bedeutet das für mich, dass die Prüfungsgebühren für den dipl. Finanzberater IAF und den Finanzplaner mit eidg. FA bezahlt werden. Die anderen Ausbildungen also nicht. Aber immerhin.

https://www.instagram.com/p/B7dn5AyATec/
Instagram: finanzfabio

Sehr geehrter Herr Marchesin

Darf ich Sie bitten, uns folgende Unterlagen einzureichen, damit wir das Gesuch bearbeiten  bzw. prüfen können:

  • Formular „Gesuch um Rückerstattung der Prüfungsgebühren“ (im Anhang)
  • Kopie des erhaltenen Fachausweises
  • Wohnsitzbestätigung mit Ereignissen
  • Beleg über die erfolgte Überweisung der Prüfungsgebühr (Rechnung sowie Banküberweisung)

Wir werden Ihnen nach erfolgtem Eingang dieser Unterlagen einen schriftlichen Entscheid zustellen.

Freundliche Grüsse

Die Antworten kamen wirklich sehr prompt.

Hier siehst du sehr gut, was ich damit meine, dass du dich selbst um dein Geld kümmern musst. Diese Dokumente aufzutreiben ist mit Arbeit verbunden. Du musst zur Gemeinde gehen, dich mit deiner Bank in Verbindung setzten (ich konnte nicht mehrere Jahre zurück in meinem online Banking für einen Beleg der Banküberweisung) und natürlich das Formular ausfüllen.

Hast du alle Unterlagen zusammen, wird dein Antrag geprüft. Die Bedingungen sind ziemlich klar. Du musst die Prüfungsgebühren selbst bezahlt haben. Hat es dein Arbeitgeber bezahlt, kannst du sie logischerweise auch nicht zurück fordern.

Warum wissen wir das nicht?

Auch wenn es jetzt hoffentlich ein Happy End gibt, stellt sich mir die Frage, warum man über sowas vor 2018 nicht informiert wurde. Ich hatte Glück und wurde von einem Freund informiert, der durch Zufall darauf gestossen ist.

In meinen Augen wäre dies doch die Aufgabe der Ausbildungsanbieter und der Kantone, uns darauf aufmerksam zu machen.

Nun ich halte dich sicher auf dem laufendem, wenn ich meine Prüfungsgebühren zurück erstattet bekommen habe.

Wenn du das Formular möchtest, schreib mir eine Mail, dann sende ich es dir. Bedingung, leite allen, die davon profitieren könnten, diesen Blogbeitrag weiter 🙂 Und damit meine ich nicht nur die dipl. Finanzberater IAF und Finanzplaner!

Bis bald,

FinanzFabio

Ps: In diesem Beitrag habe ich etwas neues mit der Formatierung ausprobiert. Wie gefällt dir der Einschub mit dem Instagram Bild? Btw, folge mir doch auf Insta: finanzfabio

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4 Kommentare

  1. Hallo Fabio

    Spanender Artikel mit der Rückerstattung der Prüfungskosten.
    Ich habe mein Abschluss im 2016 gemacht möchte gerne auch ein Antrag stellen, kannst du mir das Formular senden!
    Dein Blogbeitrag werde ich gerne an meinen Schulkameraden weiterleiten.

    Besten Dank
    Martin

  2. Hi Fabio, ich habe meine Weiterbildung 2010 abgeschlossen. Weisst du wieviele Jahre danach man noch rückerstatten kann? Die damalige firma hat mir 50% bezahlt, und die andere hälfte selber…
    grüsse
    Dani

    1. Das weiss ich leider nicht. Bei mir war es 2014 und 2015.

      Es geht aber nur um die Prüfungskosten, nicht die Ausbildung selbst.

      Lg

      FinanzFabio

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