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Wohnung verkau­fen – ohne Makler

"Wösse Sie, ohni Makler isch das alles mega kompliziert, do bruche Sie Hilf."

"Ich glaub nöd, dassi för mini Wohnig wörkli Hilf bruch. Aber lüte Sie mer imene Monet namal a. Wenni sie bis denne nöd verchauft ha chönemer namal dröber rede."

Ein Monat später.

"Grüezi, do isch xy vo Immobilieblabla."

"Grüezi, han d'Wohnig verchauft, danke."

Sie alle wollten meine Wohnung verkaufen. Alle habe ich vertröstet. Nach einem Monat siehe da, sie ist verkauft.

Inserat aufschalten und abwarten

Wer eine Eigentumswohnung verkaufen will, schaltet am besten online ein Inserat auf. Ich entschied mich für nabhome.ch, da du hier dein Inserat kostenlos für 90 Tage aufschalten kannst. Am 6. Januar 2020 ging mein Inserat online und wie du dich vielleicht erinnern magst, wurde ich daraufhin von Makleranrufen terrorisiert.

Ich vertröstete die Makler bis auf weiteres damit, dass ich es zuerst einen Monat lang selbst versuchen wollte, meine Wohnung zu verkaufen. Mir wurde von vielen gesagt, dass sei wohl nicht möglich aber sie würden sich wieder melden.

Es meldeten sich zum Glück aber auch andere Leute als Makler auf mein Inserat. Die beiden ersten echten Interessenten meldete sich bereits am 10. Januar. Also fünf Tage, nachdem ich ausgeschrieben habe, ich möchte meine Wohnung verkaufen.

Im Total erhielt ich fünf Anfragen im Verlauf meiner persönlich gesetzten Frist von einem Monat. Drei Interessenten zeigte ich meine Wohnung und der Dritte rufte mich nur wenige Tage nach der Besichtigung an, er möchte die Wohnung kaufen.

Nach diesem Monat erhielt ich noch einmal drei Anfragen von anderen Interessenten, musste sie aber damit vertrösten, dass die Wohnung jetzt reserviert sei, ich mich aber melden würde, wenn der Verkauf aus irgend einem Grund nicht klappen würde.

Preisverhandlung und Finanzierung

So viele Anfragen geben dir bereits eine Sicherheit, dass dein ausgeschriebener Preis sicher nicht falsch respektive zu hoch ist. Im Gegenteil. Eventuell hätte ich auch mehr verlangen und meine Eigentumswohnung verkaufen können.

Trotzdem wäre ich ehrlich gesagt auch vom Käufer enttäuscht gewesen, wenn er nicht wenigstens versucht hätte zu verhandeln.

Die Wohnung habe ich für CHF 685'000 ausgeschrieben, er machte mir ein Angebot für CHF 670'000. Ich lehnte ab, erklärte ihm freundlich dass ich weitere Interessenten habe und wir einigten uns daraufhin auf CHF 680'000. Und das alles innert zwei Minuten am Telefon. Ohne Makler.

Was mich erstaunte, der Käufer hatte bereits Kontakt mit seiner Bank und klärte die Finanzierung, bevor er mir überhaupt zusagte. Was mir. natürlich ein gutes Gefühl gab, da die Wohnung ab diesem Moment für ihn reserviert war. Blöd wenn du allen anderen Interessenten absagst und dann klappt der Verkauf nicht, weil die Tragbarkeit nicht gegeben ist oder der Käufer zu wenig Eigenkapital hat.

Kaufvertrag erstellen lassen

All dies war aber kein Problem und ich konnte meinen Notar, welcher bereits schon länger Teil meines Finanzteams ist, beauftragen einen Kaufvertrag zu erstellen.

Er schickte mir ein Worddokument zu, ich füllte meine Personalien aus und liess den Käufer selbst seine Personalien ausfüllen, klickte ein paar rechtliche Sachen an (zum Beispiel ob die Wohnung noch gereinigt wird oder ob die Übergabe nur Besenrein ist) und schickte das ganze File wieder zurück.

Von meinem Notar erhielt ich einen Entwurf des Kaufvertrages, leitete diesen an den Käufer und seine Bank weiter und wartete dann auf sein Ok, welches ich wenige Tage später erhielt. Nun musste nur noch ein Termin vereinbart werden und dann konnten wir beide den Verkauf unterschreiben.

Letzten Freitag war es dann soweit. Am 6. März 2020 habe ich offiziell meine erste Wohnung verkauft. Per 1. August übrigens, ich bleibe also noch ein paar Monate hier.

Vertragsunterzeichnung-beim-Notar-FinanzFabio
Vertragsunterzeichnung beim Notar

Neues Gesetz per 01. Januar 2020

Was ich übrigens spannend finde, es wurde per Anfang Jahr ein neues Gesetz eingeführt für die Sicherstellung allfälliger Steuerforderung. Ich zitiere aus dem Kaufvertrag:

1.1 Teilzahlung (Sicherstellung allfälliger Steuerforderungen)

Zwecks Sicherstellung allfälliger Steuerforderungen im Sinne von neu Art. 234a des Aargauischen Steuergesetzes (vgl. Ziffer IV/10 hienach) ist ein Teilbetrag von Fr. 20'400.--, entsprechend 3 % des Kaufpreises, auf das Datum von Nutzen- und Schadenbeginn hin (vgl. Ziffer IV/1 hienach) auf das von der zuständigen Steuerbehörde bezeichnete Konto zu überweisen.

Was bedeutet das genau? Wenn du in der Schweiz als natürliche Person eine Immobilie kaufst und sie irgendwann wieder verkaufst, musst du eine sogenannte Grundstückgewinnsteuer bezahlen. Diese kann extrem hoch sein. In meinem Fall wären es 38% des Gewinnes gewesen.

Da ich aber wieder eine neue Eigentumswohnung kaufe und mein Gewinn wieder reinvestiere, wird diese Grundstückgewinnsteuer latent, sprich aufgeschoben und mir wird die Steuer im ersten Moment erspart. Je länger du eine Immobilie aber besitzt, desto kleiner fällt die Grundstückgewinnsteuer aus. Die Besitzdauer meiner nächsten Eigentumswohnung wird mir hier zusätzlich angerechnet.

Durch das neue Gesetzt muss ich mich jetzt aber wieder selbst darum kümmern, dass die CHF 20'400 wieder auf meinem Konto landen. Ein hoch auf die Schweizer Bürokratie ‍♂️.

Fazit

Der Verkauf meiner Wohnung verlief reibungslos. Ich bin dankbar, habe ich einen sympathischen Käufer gefunden, der genau so Freude an meiner ersten Wohnung haben wird wie ich und freue mich ihm in ein paar Monaten die Schlüssel zu überreichen. Gleichzeitig habe ich einen kleinen Stich im Herz, dass ich die Wohnung gestern verkauft habe. Auch wenn ich mich nie emotional an diese Wohnung binden wollte, so war es doch meine erste eigene Wohnung, die mir ein zu Hause gab, als ich meine WG vor 2.5 Jahren verlies.

Bis bald,

-FinanzFabio

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2 Kommentare

    1. Danke Dir 🙂 Hoffe nur meine andere Wohnung wird rechtzeitig fertig gestellt. Ansonsten habe ich ein Problem.

      Bis bald,

      FinanzFabio

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