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Säule 3a bezie­hen oder verpfän­den

"Wörsch du Süle 3a bezieh oder verpfände?"

"Chunt druf a"

"Uf was?"

"Veles. Wo fangi do am beste a?"

Das Wichtigste in Kürze

  1. Säule 3a ist nicht liquid
  2. Erschwerte Tragbarkeit
  3. Achtung Kapitalsteuern
  4. Vorsicht bei Risikoleistungen

Säule 3a Wohneigentumsförderung

In unserem drei Säulensystem nimm die gebundene Vorsorge der Säule 3a zu Recht einen immer grösseren Platz ein. Auch wenn sie in meinen Augen absolut kein Allheilmittel ist. Auch wenn es dir "Ich habe einen fünf Minuten Quereinsteiger Crashkurs besucht" Experte erzählen will. Die Säule 3a soll deine Vorsorge ergänzen, nicht sie retten.

Die Säule 3a kannst du nur unter bestimmten Bedingungen beziehen, weshalb sie so geeignet ist für die Altersvorsorge. Du kommst also gar nicht erst in Versuchung, sie für ein neues Auto, Ferien oder für deine Hochzeit zu beziehen. Aber wann kannst du den von diesem Geld Gebrauch machen?

Bezugsmöglichkeiten Säule 3a

Zum einen, wenn du dich selbständig machen willst. Selbständig bedeutet nicht, dass du eine AG oder GmbH gründest. Rechtlich gesehen bist du dann Angestellter deiner eigenen Firma und nicht selbständig. Wie du vielleicht weisst, müssen alle Angestellten ab einen Lohn von CHF 21'510 eine Pensionskasse angeschlossen werden. Deswegen kannst du das Geld nicht aus der Säule 3a oder PK beziehen, da du es eh wieder einzahlen müsstest.

Hast du genug vom schlechten Wetter in der Schweiz und willst auswandern, kannst du das Geld beziehen. Je nach dem, wohin du auswanderst. Auswandern bedeutet übrigens, dass du dich für immer aus der Schweiz abmeldest und nicht, dass du auf Weltreise gehst.

Was viele nicht wissen, du darfst das Geld auch beziehen, wenn du eine volle Invalidenrente erhältst. Einzige Ausnahme, wenn deine 3a Police eine Zusatzversicherung für das Invaliditätsrisiko beinhaltet. Bei einer viertel oder halben Invalidität gibt es auch nichts.

Natürlich darfst du das Geld auch bei Pension beziehen. Genauer gesagt, fünf Jahre vor ordentlich Pension bereits. Wenn du weiter arbeitetest nach 65 darfst du das Geld auch bis 70 liegen lassen.

Was die meisten auch wissen, beim Kauf von Wohneigentum darfst du dein Geld aus der Säule 3a auch beziehen. Man nennt es Wohneigentumsförderung. Was du aber vielleicht nicht weisst, du kannst dein Geld auch nur verpfänden, du musst es nicht beziehen. Darauf möchte ich heute genauer eingehen.

Bezug der Säule 3a für Wohneigentum

Wer ein Haus kaufen will, braucht Eigenkapital. Davon sollte mindestens 10% Cash sein. Das Geld aus der Säule 3a ist Cash. Soweit so gut. Doch auch bei der Verpfändung wird es als Cash angerechnet.

Der Bezug hat viele Vorteile aber auch einen Nachteil. Beim Beziehen hast du eine kleinere Hypothekarsumme. Dies führt zu tieferen Zinskosten und zu einer besseren Tragbarkeit deinerseits. Gerade bei der Tragbarkeit, sehe ich den grössten Vorteil.

Wichtig ist auch zu verstehen, dass dies jetzt eine Möglichkeit ist, Geld aus der Säule 3a zu nehmen. Wie du ja jetzt weisst, gibt es da nicht so viele Möglichkeiten sonst. speziell kleinere Summen können steuerlich interessant sein, da die Kapitalsteuern so geringer sind.

Der Nachteil ist übrigens genau diese Kapitalsteuer. Diese wird fällig bei jedem Bezug und kann bei hohen Beträgen weh tun. Aber irgendwann muss sie sowieso bezahlt werden.

Verpfändung der Säule 3a Wohneigentum

Verpfändest du deine Säule 3a, hast du eine höhere Hypothek und deine Tragbarkeit ist erhöht. Allerdings hast du die Chance, mehr Rendite in der Säule 3a zu erwirtschaften, als du dafür Hypothekarzinsen bezahlst. Mit frankly und VIAC sollte das ja kein Problem sein.

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Mehr Hypothek bedeutet auch, dass du mehr Zinsen von deinem steuerbaren Einkommen abziehen kannst, was wiederum ein Vorteil ist.

Speziell bei Lebensversicherung macht das Verpfänden mehr Sinn, da du die 3a-Police ansonsten auflösen müsstet. Der Rückkaufswert der Versicherung ist meistens viel tiefer als die bereits einbezahlten Prämien. Dieses Verlustgeschäft kannst du mit einer Verpfändung umgehen.

Funktioniert genau so bei der Pensionskasse

Die ganze Geschichte funktioniert übrigens auch bei deiner Pensionskasse. Es gibt hier nur ein paar feine Unterschiede zu beachten.

Wenn du Geld aus der Pensionskasse nimmst für die Wohneigentumsförderung, gilt dies nicht als Cash. Wird also nicht zu den 10% gezählt, die du brauchst.

Vorsicht: Bei einem Bezug aus den Pensionskassen kann es je nach Reglement sein, dass die Invaliden- und Partnerrente kleiner wird. Falls dies der Fall sein sollte, wäre eine Verpfändung sinnvoller.

Wenn du bereits einen WEF-Bezug gemacht hast, denk daran, dass du diesen zurückbezahlen musst, bevor du dich freiwillig in die Pensionskasse einkaufst. Die Rückzahlung ist dann nicht von den Einkommenssteuern abziehbar. Dafür kannst du aktiv die Kapitalsteuern zurück fordern.

Zusätzliche Steuern bei Wehrpflicht

Wenn du noch Militärsteuern bezahlen musst, möchte ich dich vor einem Bezug warnen. Nicht nur bezahlst du Kapitalsteuern, auch das Militär rechnet dir ein ausserordentliches Einkommen auf, dass du mit 3% Steuern bezahlen musst. Mal wieder eine absolute Frechheit.

Wie immer, wenn es um grosse Summen geht, lohnt es sich, Zeit und Geld in eine unabhängige Beratung zu investieren. Es gibt immer wieder Stolpersteine, die man erst sieht, wenn es schon zu spät ist.

Bis bald,

FinanzFabio

Ps. Ich freue mich nicht nur über Dividenden wie ein kleines Kind, sondern auch wenn du das ❤️ hier unten anklickst

Finanzplaner-Fabio-Marchesin-FinanzFabio
Finanzplaner Fabio Marchesin

FinanzFabio will mit finanzieller Bildung auf seinem Blog die Schweiz vor der Altersarmut retten. Ich glaube nicht mehr an die AHV.

www.finanzfabio.ch

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13 Kommentare

  1. Hallo Fabio

    Hättest du den Beitrag doch bloss bereits letztes Jahr geschrieben… 😉 Habe soeben eine Nachbesteuerung der Wehrersatzsteuern bekommen da ich ein 3a Konto für WEF eingesetzt habe. Hat ein paar Tausend Franken ausgemacht. Besonders ärgerlich war dass ich dies im Dezember noch gemacht habe, im Januar wäre ich nicht mehr wehrersatzpflichtig gewesen.

    Shit happens

    Liebe Grüsse aus Rupperswil

    Roger

    1. Hallo Roger

      Oh shit, tut mir leid für dich. Nun wir können beide ein Learning daraus ziehen: Ich schreibe schneller Beiträge und du holst dir zuerst eine anständige Beratung, bevor du hunderttausende von Franken investierst 🙂

      Bis bald,

      FinanzFabio

      1. Ich habe den Bezug im Dezember noch getätigt auf anraten meiner Bank um Steuern zu optimieren. Leider keine optimale Beratung… 🙂

  2. Hi Fabio

    Bei einem Stellenwechsel kann man die Pensionskasse beauftragen, das Obligatorium und das Überobligatiorium getrennt auszuzahlen, resp. zu überweisen. Hatte ich mit ca. 50 gemacht. Das Überobligatorische ist jetzt bei VIAC angelegt, das Obligatorische in der neuen PK. Wichtig und interessant finde ich, dass man Freizügigkeitskapital (also bei mir jetzt das Überobligatorische) bis man 70 Jahre alt ist, für Auszahlung schieben kann, selbst, wenn man nicht mehr arbeitet, also regulär pensioniert wurde. Bei mir ist der Betrag nur vom Überobligarorium einiges über 60k, obwohl ich nicht immer voll gearbeitet habe.

    Noch ein Punkt, den ich sehr interessant finde, beim Säule 3a, ist es erlaubt, in dem Jahr wo man pensioniert ist, kann man einzahlen und Bezug machen, d.h. die Einzahlung muss aber zwingend vor dem Geburtstag gemacht werden. Beispiel ich lasse mich per 13.02. pensionieren und die Säule 3a auszahlen, dann muss ich die Säule 3a VOR dem 13.02. einzahlen, am besten anfang Jahr. Finde das lohnt sich für alle die etwas in der Richtung schon planen.

    Danke Fabio, hast eine interessante Seite – mach weiter so.

    Gruss
    MIA

    1. Hallo Mia

      Danke für dienen Kommentar.

      Was du hier beschreibst, ist eigentlich verboten. Ich urteile nicht, muss aber als Finanzplaner darauf hinweisen.

      Dein Tipp mit dem Bezug finde ich sehr gut! Funktioniert wirklich!

      Bis bald,

      FinanzFabio

      1. Hoi Fabio

        Könntest du genauer beschreiben, was am besagten Vorgehen illegal ist?

        Merci und Gruss,

        David

        1. Im BVV3 steht, dass alle Vorsorgegelder der neuen Pensionskasse überwiesen werden müssen. Relativ einfach.

  3. Ins Geld kanns auch gehen, wenn man Geld aus der Vorsorge bezieht und genau den Shut-Down (und dessen Crash) erwischt, da das Geschäft per 31.03.2020 abgerechnet werden musste.

    Aus CHF 75’000 wurden dann leider nur CHF 58’000 .. :-/ .. dafür war die Steuerfolge etwas tiefer .. 😉

    1. Hast du mal darüber nachgedacht, was mit dem Geld passiert wäre, wenn du es in der freien Vorsorge direkt wieder investiert hättest? 🙂

      Bis bald,

      FinanzFabio

  4. .. da wird dann schon wieder investiert, doch aktuell ging es um die Tragbarkeit. Und die ist nun ideal gegeben, sogar ohne Amortisation

    auf bald, Mike

  5. Zu dem Zeitpunkt, war gerade nicht an ein Reinvestieren zu denken. Dafür ist die Hypo ohne Amortisationen.

    Deine Säule 3a – Beiträge haben mir jedoch weiter die Augen geöffnet und so werde ich inskünftig über viac ein weiteres Konto führen, da die bestehende KB-Lösung – obwohl mit Fonds – zu statisch ist.

    Daher, danke für Deine Ausführungen, Gruss Mike

  6. Hey Fabio

    Ich finde du machst interessante Beiträge, welche mir finanziell auch immer wieder weiterhelfen können. Wünsche dir auf jeden Fall noch viel Erfolg im Vermögenaufbau.

    Vielleicht erinnerst du dich noch an mich :b

    Liebe Grüsse aus der Avadis
    Eric

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